Anton Ritter von Schmerling.
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gewählt und 1829 seine Laufbahn als Anscnltant beim n. ö. Landrechtbegonnen. In das Jahr 1835 fällt seine Vermählung mit der BaronessePanline Koudelka, einer fein gebildeten Dame, selbst in den klassischenSprachen bewandert wo Joseph Bergmann ihr Führer war, als Blu-men- und Früchten-Malerin geschätzt. Frühzeitig verwitwet — die sinnigeKünstlerin starb 1840 in Ober-Sanct-Veit bei Wien — und seither un-vermählt rückte Schmerling 1842 zum Landrath, vier Jahre später zumAppellations-Rath vor, war aber von da an fast ausschließlich im nieder-österreichischen Landtage und Verordneten-Cvllegium thätig, wo sich beiihm jener mit der sprüchwörtlichen Wiener Gemächlichkeit versetzte Libe-ralismus ausprägte, der ihn mit Stifft d. Ä., Brenner, Montecuccoli,Doblhoff, Kleyle, Abt Eder der ständischen Fortschritts-Partei einreihte.Das Programm dieser strebsamen, patriotisch gesinnten, durchaus acht-baren und ehrenhaften Männer ging allerdings über die Anschauungenund Schlagworte jener Schule, die damals in dem Notteck-Welckcr'schenStaats-Lcxicon ihren mnstergiltigen Codex gefunden hatte, eben so wenighinaus als die Doctrinaire der ersten französischen Revolution über jenedes „Contrat social", des politischen Kanons des letzten Viertheils desvorigen Jahrhunderts. Und wie diesen letzteren für die besondcrn ge-schichtlich gewordenen Einrichtungen und Verhältnisse ihres Frankreich dassie umzubilden berufen waren Sinn und Verständnis abging, ja wie siees, von der Höhe ihrer aprioristischen staatsrechtlichen Postnlatc herab,gar nicht der Mühe Werth fanden jenen Eigenheiten und Wahrzeichen nä-here Beachtung zu schenken, so war auch ein tieferes Eingehen in dasWesen, ein Erfassen der innern Grundlagen und Lebensfragen jenes ci-genthümlichen Staatsganzen das man Oesterreich nennt, bei den Anhän-gern einer Schule nicht zu suchen, deren badische Führer und Meister andie öffentlichen Zustände des jüdischen Volkes unter Moses oder des spar-tanischen Gemeinwesens unter Lykurgos denselben Maßstab constitu-tionell-freiheitlicher Benrtheilnng anlcgten wie etwa an die Verhältnisse derholländischen Provinzen unter Wilhelm von Oranien oder des nord-ame-ricanischen Staatenvereins unter George Washington. Andrerseits ist ge-bührend hervorzuheben daß Hand in Hand mit jener theoretischen Auffas-sung ein reger Sinn für Gesetzlichkeit ging, der nur bei drängenderenNaturen im Sturm des ersten Aufwallens, wie etwa bei Alexander Bach,zeitweise auf Abwege gerathcn konnte. Schmerling hat sich, so weit un-sere Erfahrungen reichen, zu allen Zeiten ernst und maßvoll gezeigt. Wie