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I. 5. Prcuße».
Bei dem Scheiden aus dem Saale hatte Schneider erklärt daß erund die Scinigen nur für heute die Sitzung verlassen, und in der Thalfuhren sic nach Berlin zurück um möglichst viele ihrer Freunde zu pünkt-lichem Erscheinen am nächsten Tage zu bestimmen. Sic fanden sich Sam-stag am 2. zahlreich in Brandenburg ein und zeigten, da sic den Ver-tagungsbeschluß nicht für giltig erkannten, dies schriftlich dem Alters-Präsidenten an, erklärten sich auch, falls vor dem 7. eine Sitzung statt fände,in mündlicher Botschaft an ihn bereit sich einfinden zu wollen; von Un-ruh und die beiden früheren Vice-Präfidcnten wollten als einfache Abge-ordnete kommen. Doch ihre nachträgliche Jnconseguenz kam zu spät; cswaren mittlerweile andere Dinge beschlossen worden
In den conservativen Kreisen der Hauptstadt waren schon wochen-lang ernste Wünsche gehegt, es möchte der König durch eine muthigeOe-troyirung allem parlamentarisch-constituircnden Wirrsal ein Ende machen;viel verbreiteter und nachdrücklicher noch äußerte sich das Verlangen nachAuflösung der National-Versammlnng, und es konnten solchen Reden diehöchsten Regionen nicht verschlossen bleiben. Allein hier schien es an Muthund Festigkeit zu fehlen. In der diplomatischen Welt sprach man davonin den ersten Deccmber-Tagen und wollte wissen, Graf Brandenburghabe eindringliche Vorstellungen gegen dies Schwanken gemacht, mit sei-nem Rücktritt gedroht. Da kam die telegraphische Nachricht von dem Ol-müzer Ereignisse, und dies scheint die letzten Bedenklichkeiten gehoben zuhaben. Die Auflösung der Versammlung sei so gut wie beschlossen, schriebunser Gesandte Graf Trauttmansdorff noch am 4. Deccmber nach Olmüz,„und die Meinungsverschiedenheit zwischen dem König und dessen Cabinctbesteht nur mehr darin daß Se. Majestät die Auflösung der National-Versammlnng am 7. December dieser letztem möchten anzeigen lassen,während die Minister für das Erscheinen einer Cabinets-Ordre vor jenemTage stimmen"; die Idee der Octroyirung einer Verfassung dagegen seiaufgcgebcn. ... Da erschienen am 5., also zwei Tage vor der zumWiedcrzusammentritt der Versammlung bestimmten Frist, zwei königlicheDecrcte deren eines „die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Ver-sammlung" anflöste, das andere dagegen aus königlicher Machtvollkom-menheit eine „Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat" veröffent-lichte. Das „Memorandum", welches die Minister an den König richtetenum ihn zu diesem Schritte zu bewegen, wies ans die Vorgänge in den