Ende der schweizer Eidgenossenschaft.
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Wahlen keine sehr lebhafte, in vielen Bezirken hielten sich die Conserva-tivcn ganz fern; im Canton Zürich erschienen von 60000 Stimmfähigenmir 13767, in Freiburg und Luzern gab es Wahlen die sich als Er-gebnis von blos einigen hundert Stimmen darstellten. Wenn trotz alle demin einzelnen Wahlkreisen conservative Candidaten durchdrungen, wurdejeder Vorwand hervorgesucht um eine „Ungesetzlichkeit" zu behaupten; sogeschah es in Genf mit Cramer, General Dufonr (der später in dreiWahlkreisen gewählt wurde), Montfaleon, so in Freiburg mit Altstaats-rath Charles. Doch fügten sich selbst die Ur-Cantone, die an der Einführungder neuen Zustände keinen Theil genommen, der vollzogenen Thatsache;Schwyz erklärte „seinen Beitritt zu der Bundesverfassung treu und wahr,ohne Rückhalt noch Verwahrung"; Uri wollte nur „die Rechte der hei-ligen Religion" verbürgt wissen, Ob- und Niedwalden fügten sich mitmehr oder weniger Vcrclausulirungen dem „Drang der Umstände" "). ..
Mittlerweile hatte man noch allerhand mit den Nachwehen desletzten Sonderbundkrieges zu thun. Da waren 5500000 Schweizer-Franken Kriegslasten welche die acht bezwungenen Cantone vergüten solltenund wogegen diese wieder ihre Schulden und Verluste als Folgen jenerPolitik die znm Sondcrbundkriege geführt, so wie die Schäden die dieserKrieg ihrem Hab und Gut zugefttgt hatte, in Anrechnung bringen wollten.Da war der große LandesverrathS-Proceß gegen die Sondcrbunds-Be-theiligten deren Viele jetzt vor das außerordentliche Verhör-Amt in Luzernvorgeladen wurden. Der Präsident des gewesenen KriegSrathes Siegwart-Müllcr und der Secretar desselben Bernhard Meyer hatten sich über dieGränze geflüchtet, es wurde ihnen mit Fahndungsbriefen nachgcsetzt, sicwurden edictaliter citirt (3. November), nur das Auslieferungs-Begehrenan die fremden Regierungen unterblieb. Andere stellten sich freiwillig,hatten weitläufige Verhöre zu bestehen, kamen auf längere oder kürzere Fristin Haft, wurden auch wohl schwer verurtheilt, bis zu fünf Jahren Zucht-haus, aber zuletzt im Wege der Gnade der über sie verhängten Strafeledig. Da waren endlich die katholischen Angelegenheiten der West-Schweiz,deren Bischof Stephan Marilley den Nebergriffcn der neuen Verfassungund den rücksichtslosen Zumnthungcn der Freiburger Regierung, namentlichdes Staatsraths-Präsidenten Julian Schalter, die Interessen seiner Kircheund der ihm anvertrautcn Herde entgegen zu setzen wagte '5). Als inFolge dieses Streites das katholische Volk in wachsende Aufregung gcriethund Aufstand loszubrechen drohte, wurde der Canton durch waadtländische