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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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fiel. Sowohl dieGazeta di Transilvania" als die seit Mitte Octoberin Czernowitz erscheinendeBukowina", beide in romanischer Sprache,sollten in den Fürstenthümern weder Eingang noch Verbreitung finden;als der k. k. Agent in Jassy Herr v. Eisenbach sich nicht zum Werkzeugdieses Verbotes hergcben wollte sondern cinwandte er müsse zuerst Ver-haltnngSbcfehle von seiner Regierung cinholen, wurde ihm von der rus-sischen Militär-Behörde bedeutet man werde, falls von seiner Seite keineAbhilfe geschehe, das österreichische Post-Felleisen kurzweg aufgrcifen undvernichten lassen ").

Die Zahl der russischen Truppen nahm in den letzten Monaten1848 und in den ersten 1849 fortwährend zu. Immer neue Nach'schöbe rückten bei Liova und Sknliany über den Pruth, marschirtenmeist nächtlicher Weile durch Jassy und zogen von da südwärtsüber Berlat und Tekue. Eine größere Abtheilnng Fußvolk und Kozakenlagerte nächst der siebenbürgischcn Gränze in und um Komancsti.

In den übrigen Theilen der europäischen Türkei gingen die Dingeihren gewöhnlichen Gang: guter Wille von Seiten der Regierung, Mis-brauch der Amtsgewalt Habsucht und Willkür der phanariotischcn undmoslemitischen Pleonekten, Klagen Beschwerden Wehrnfe der gedrücktenRajah. In Constantinopel schien man es mit dem Hatischerif von Gttl-hane ernstlich genug zu meinen und schickte Befehle über Befehle in diePaschaliks aus, denselben zu veröffentlichen und in Wirksamkeit treten zulassen. Abd-ul-Medjid selbst nahm sich der Sache eifrigst an, wie erüberhaupt den Regierungsgeschäften unermüdliche Sorgfalt zuwendete.Alle die zahllosen Papiere", hieß es in einem Artikel der türkischenStaats-Zeitung vom 10. Rebi-ül-Acher 1265 (5. Mürz 1849),die,nachdem sie durch die Hände so vieler Beamten gegangen, ihm unterlegtwerden, liest er einzeln durch, erläßt darüber seine Befehle und verbessertsogar Fehler die hie und da unterlaufen sein mögen. Auch die kleinstenAngelegenheiten einzelner Bittsteller hält er sich gegenwärtig, und in Be-zug aus die am Freitag bei den Gängen in die Moscheen ihm über-reichten Bittschriften kommt es öfters vor daß, wenn von Seite der Stellean die eine solche Bittschrift überwiesen wird die Erledigung auf sichwarten läßt, ein eigener Erlaß des Sultans die Sache in Erinnerungbringt." Ans Abd-ul-Mcdjid's Befehl wurde im obersten Gerichtshöfe