Belgien und Holland.
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Misbränchc "), Werke friedlichen Schaffens nahmen das öffentliche In-teresse in Anspruch. Die Auspumpung des Haarlemer Meeres, und obdie neue Maschine „Lynden" die man dabei in Anwendung bringen wolltesich wirklich bewahren würde, war für Mynheer von größerer Wichtigkeitals alle Welthandel jenseits seiner Gränzen, die sich dem betriebsamenVolke nur durch den Rückschlag fühlbar machten den sie auf Handel undIndustrie übten. Als König Wilhelm II. am 17. März 1849 unerwar-tet das zeitliche segnete, konnten die Minister ruhig die Geschäfte weiterführen bis der in England weilende Nachfolger Wilhelm III. in Personerschien um die Zügel der Regierung in seine Hand zu nehmen.
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Des gleichen inneren Friedens würden sich die scandinavischcn Reichezu erfreuen gehabt haben, wenn sie die schleswig-holsteinische Angelegen-heit nicht in fortwährender Spannung erhalten hätte. In Schweden machtedie Gesellschaft der Reform-Freunde Anstrengungen eine Petition an denKönig um Einberufung einer außerordentlichen Reichsversammlung znstau-dezubringen, um Aenderungcn in der Verfassung zu berathen; sie schienaber selbst in den Erfolg ihrer Schritte wenig Vertrauen zu setzen. InDänemark ruhte seit dem Waffenstillstand von Malmö der Kriegslärm, abernicht der Haß und Eifer der vielfach sich kreuzenden Wünsche und Inter-essen. Am 21. October 1848 hatte zu Schleswig unter Dazwischenkunftder beiden Commissare, der deutschen Central-Gewalt Stedtmann und desKönigs-Herzogs Kammerherrn von Reetz, die förmliche Einsetzung derprovis. gemeinsamen Regierung für Schleswig-Holstein stattgefunden, diegleich am nächsten Tage damit begann, das am 15. September ange-nommene Staatsgrnndgesetz mit fast allen seit dein 17. März erlassenenVerordnungen neuerdings in Kraft zu setzen, da doch laut des Waffen-stillstandes in den Herzogtümern alles in den Zustand vor dem Kriegezurückversetzt werden sollte. Es hatten darum sowohl der dänische als derdeutsche Commissar am 28. October gegen diesen Vorgang gemeinsameEinsprache erhoben und es war überdies aus Kopenhagen Kammerherrvon Bülow nach Schleswig abgeschickt worden, von der gemeinschaftlichenNegierung die ausdrückliche Zurücknahme jener Gesetze und Verordnungenzu verlangen. Als diesem Begehren nicht entsprochen wurde erklärteDänemark den Waffenstillstand für verletzt, die gemeinsame Regierungfür unberechtigt in den Herzogtümern zu schalten, und weigerte sich nun