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I. 2. Die niederländischen nnd senndinavischen Reiche.
seinerseits die cs treffenden Verbindlichkeiten zu erfüllen, indem cs, an-statt die zu Schleswig gehörigen Inseln Alscn und Acrö zu räumen,neue Truppen dahin abgehen, an geeigneten Punkten Verschanzungcn auf-werfen, Geschütze und Kriegsbedarf hinübcrschaffcn ließ. Das Mini-sterium, das König Friedrich um Mitte November an Stelle des frü-heren Knnth-Lchmann-Monrad berief — Graf A. W. Moltkc Präsidentund Aeußereö, Graf W. Sponeck Finanzen, Professor Madvig Cnltusund Unterricht, General Hansen Krieg rc. — führte dem dänischen Na-tionalitäts-Gefühl neue Kräfte zu, erklärte die von der gemeinsamenRegierung in den Herzogthümcrn ausgeschriebene Kriegsstcner in Schles-wig für ungesetzlich und wirkungslos, was hier Widerstand SteuerverWeigerung Militür-Execntioncn zur Folge hatte, und gab den entschie-densten Willen kund in eine Vereinigung Schleswigs mit Holstein, ineine Zutheilung des ersteren zum deutschen Bund lind daher Losrcißungvon Dänemark, in keiner Form und unter keinem Vorwand cinzuwilligen.
Nun gab cs ein Kreuzfeuer von gegenseitigen Anklagen und Be-schuldigungen. In Kopenhagen warf man der gemeinsamen Regierung vordaß sie ihrem provisorischen Charakter und ihrer Bestimmung denkünftigen endgiltigen Abmachungen nicht vorzugreifen von allem Anfangznwidergehandelt, eine der Hauptbedingungen des Malmöer Waffenstill-standes: Auscinandcrhaltung des holstein'schcn und schleswig'schen Mili-tärs unerfüllt gelassen habe, daher man sich, falls sie ihre Haltung nichtändere, dieselbe „für eine insnrrcctionelle zu erklären und jede Verbin-dung mit ihr abzubrcchcn" genöthigt sehen werde, 15. November. InSchleswig schützte man die Unausführbarkcit mancher Punkte, die in dieMalmöer Convention nur. zu dem Zwecke Schwierigkeiten zu schaffen ein-gcrückt worden seien, vor, bezeichnet die Trennung der schleswig'schenTruppen von den holstein'schen als ein Verlangen das die öffentlicheStimme in de» Herzogthümcrn entschieden gegen sich habe, erklärte dienoch fortwährend bestehende „schleswig-holstein-lauenburg'sche Kanzlei" inKopenhagen für eine während des Waffenstillstands unberechtigte Behördennd beschuldigte dieselbe, die dänische Bevölkerung in den Herzogthümcrnzum Ungehorsam gegen die gemeinsam von Dänemark und der deutschenCentral-Gcwalt eingesetzte Negierung zu reizen. In Frankfurt zeigte mansich gemäßigt genug die deutschen Reichstrnppen aus Schleswig hcranszu-ziehen und dieses Herzogthnm nur von einheimischen Truppen besetzt zulassen, verlangte aber nachdrücklich die Räumung der beiden Inseln sei-