AF-HOIJWEN
AF-MALEN
(>
hauen, hinrichten durch, Köpfen;Midi.: einstellen, auf hören mit etwas.af-houwer, ein Schmiedewerkzeng ?af-huden, abhäuten.af-huren, abheuern, abmieten.af-jagen, abjagenf Raub, gestohlenes Gutetc.).
af-jeger, der (jeraubtes oder gestohlenesGut dem Räuber oder Diebe abjagt.af-kemien, sein Amt niederlegen., = af-kesen.
as-kerai, weg-, abwenden, verhüten.af-kerieh, abwendig, n icht geneigt, feind-selig.
af-keringe (askerent, afker), 1. Abwen-dung, Abfall. 2. Widerwille, Aversion.as-kesen, (den Dienst) aufsagen, dasAmt niederlegen, abdanken; vonBauern: freiwillig abxiehenvon einemHofe.
af-kesinge, Amtsniederlegung.af-kiven, abstreiten.
afAkiften, durchSchwatxen wegnehmen.af-kleien (-kleigen), abkratzen.af-klimmen, ab-, heruntersteigen.af-komen, intr. abkommen, abgehen (voneinem Amte), loskommen (m it Gen.);trans, einholen; ersetzen.af-kopen, abkaufen; von jemand einRecht, eine Berechtigung kaufen;Rente einlösen (durch Wiederbezah-liing des geliehenen Capitals).af-korten, abkürzen, kürzen.af-kortinge, Kürzung, Schmälcrung.af-kottiseren, mit einer Quote abfinden.af-krigeu, abstreiten.af-kriten, (mit Kreide) bezeichnen, ab-teilen.
jif-kiibbinsre, Anbau (einer Scheune etc.),vgl. ütkubbinge.
af-kuminei'ii, durch Beschlagnahme ent-ziehen.
as-kundigen, öffentlich bekannt machen(bes. durch Verlesung von der Kanzel).af-kundiginge, -kundinge, öffentliche Be-kanntmachung (von der Kanzel);spec. Aufgebot der Brautleute.af-lAn — aflaten.
af-Iandicli, (vorn Winde:) vorn Landeher wehend.
af-langen, mit ausgestreckten Armen er-reichen; überh. erlangen, erreichen,
bekommen ; mit dem Geiste erreichen— begreifen.af-lal, u. Ablass.
af-laten, herunterlassen; das Wasser(eines Teiches) ablassen; herunter-setzen, von einem Hofe, Gute etc.;ablassen (zu thun); abstehen, ver-zichten.
as-Ialinge, Verzichtleistnng.af-Ieden, abglieden, abtrennen; demdoden de liant af-leden, die abgelösteHand eines Erschlagenen vor Gerichtbringen statt des ganzen Körpers.af-ledigen, ledig machen, ablösen.as-leger (-lager), Absteigequartier, Ein-kehr ; Recht der Einkehr und freienZehrn ng.
af-leggen, 7. niederlegen; bes. Waffen,Gepäck etc., um es Wegelagerern zuüberlassen oder auch um einzukehren,daher: Herberge nehmen; afleggenlaten, aufnehmen, bewirten. 2. beiSeite legen, abstellen, abschaffen, ab-schlagen, von sich schieben; entlassen,abfertigen. 3. von Schiffen: auf oderin See gehen, abfahren. 4. bezahlen(die Schuld ablegen), befriedigen(durch Bezahlung der Schuld), ver-güten. — Refl. sich einer Anspracherechtlich entledigen.af-Iegginge, Bezahlung, Erstattung.af-Iegieh, (-leggieh), weigerlich, hinder-lich.
af-leneu, ableihen.af-leticb, ablassend wovon.af-leven, erleben.af-lever, der etwas erlebt.af-lividi, a. werden, mit Tode abgehen,sterben.
af-lopen, intr. 1. weglaufen. 2. trans,laufend einholen.
af-losen, ablösen; von einer Schuld ab-bezahlen.
af-losinge, Ablösung, Aufhebung.af-loven, abgeloben, geloben etwas abzu-stellen.
af-Iuren, ab warte.) i.
af-inaken, abmachen, endigen, eine Sacheins reine bringen; in der Kochkunst:schliesslich. zubereiten, die letzteITandanlegen.
af-malen, 1. mit einem Mal bezeichnen;