Cardinalpriester Hugo der Weiße u. d. sog. kaiserl. Fass. d. Papstwahldecrets. 655
109—116, „lieber den Ursprung der Fälschung". Obschon er von der Beweis-führung Giesebrecht's mehrfach abweicht''), ganz besonders — und das sichermit Recht — völlig bestreitet, daß der Ursprung der Fälschung in Rsgierungs-ikreisen zu suchen sei und Heinrich IV. etwas damit zu schassen gehabt habe,daß also irgend eine officielle Bezugnahme auf die Fälschung geschehen' sei, wiedenn ja Wibert's Erhebung keine Wahl, sondern lediglich ein Werk Hein-rich's IV. war^), setzte er doch die Entstehung in das Jahr 1076: „Einmalmag es sich lediglich darum gehandelt haben, die Ungesetzlichkeit eines Papst-thums zu erweisen, dessen Träger in anderen Formen erhoben war, als sie inder Fälschung vorgeschrieben sind; dann aber mochte auch eine in Aussicht ge-nommene Neuwahl, wie man sich eine solche wünschte oder beabsichtigte, durchdie kaiserliche Fassung begründet werden sollen").
Dagegen betonte wieder anderntheils Martens, I. o., wo — 219 ff. — die„regalistische Fälschung" eingehend behandelt wird, die Zugehörigkeit derselbenzu 1080, und zwar zur ersten Hälfte des Jahres, vor der Brixener Synode,so daß also der Urheber — Wibert oder einer seiner Anhänger — sie dazubestimmt habe, daß sie bei der geplanten Absetzung Gregor's VII. eine Nolle spiele.
— Allein die Bischöfe Haben in Brixen, wie Scheffer-Boichorst, I. o., 110,hervorhob, jedenfalls nur auf die echte Fassung des Decretes sich bezogen *").So ist es leicht möglich, daß die Fälschung am betreffenden Tage noch garnicht vorlag, sondern erst nachher vorgebracht wurde. Hauptsächlich betheiligtan der ganzen Handlung — Absetzung Gregor's VII., Ermöglichung einerNeubesetzung des so erledigten Papstthumes — war Hugo, der wohl ohneFrage auch als Verfasser des Brixener Decretes anzusehen ist, und diesesunterschreibt er, der einzige anwesende Vertreter des Cardinalcollegiums, derCardinalpriester, dem aber seine Kirche San Elemente schon 1078 endgültigabgesprochen istn), im Namen aller Cardinäle. Eine Hauptabweichung dergefälschten Fassung ist nun eben, daß die Cardinalbischöfe ihren Vorrang beider Wahl gegenüber der Gesammtheit einbüßen, und eine zweite Veränderungist, daß, wenn auch nur wenige Cardinäle — wir dürfen beifügen, eineinziger^) — betheiligt sind, die Wahl an einem anderen geeigneteren Orte— außerhalb Rom's — stattfinde. Gerade diese einzelnen Fälschungen passenganz gut aus Hugo's Rolle, die er am Tage von Brixen durchführte. Eindurch und durch unwahrer, vor keiner Lüge zurllckschreckender, dabei einrücksichtslos gewaltsamer, aber auch höchst geschickter Mensch war dieser Partei-gänger Wibert's. Wohl gar nicht irgendwie mit Rücksicht auf Heinrich IV.,vielleicht nicht einmal um Wibert's willen, sondern um in einem gewissenAugenblicke sich selbst zu decken — so darf wohl geschlossen werden —, hat
7) Scheffer-Boichorst stellt da, NI 11 . 2, aber unrichtig, auf Benzo's Zeugniß, über An-wesenheit zustimmender Römer in Brixen, 1-id. VI, Rraekatio: inmixti äs ssnatoridns Romanisinsixnvs Isxati (88. XI, 656), ab, unter Berufung darauf, daß auch Giesebrecht, NI. 1163, inden „Anmerkungen", für Benzo's Mitwirkung in Brixen in Betracht falle. Aber Giesebrechtsagt das doch keineswegs so ausdrücklich, und in den Worten Benzo's, die er anzieht: Quorum(sc. der anwesenden Römer) assortions nemo nostrum kuit viäimus; ssä unanimitsr gnasäicedantur ereäiäimus, liegt doch nicht ein ausgesprochenes Zeugniß für Benzo's Mitwirkung<ein auf die Nennung seiner Person stets so erpichter Autor hatte ganz anders gesprochen): esist bloß Benzo's Partei gemeint.
8) Vergl. S. 294.
9) Gegen das Jahr 1080 als das der Entstehung der Fälschung macht Scheffer-Boichorst,114, auch geltend, daß durch Bernheim, Forschungen zur deutschen Geschichte, XV. 618—638, nach-aewiesen worden sei, wie schon hinreichend, durch eine andere von den Wibertinern geschmiedeteFälschung (vergl. S. 298 u. 299), für deren Rechtfertigung Sorge getragen worden sei, in der Art,daß Heinrich IV. darin einfach das zu Brixen ausgeübte Recht der Ernennung zuerkannt wurde.Aber damit ist das Zeugniß des Deusdedit. daß die Wibertiner die Fälscher des Wahldecretesgewesen seien, noch lange nicht entkräftet, und es war voreilig, einfach zu erklären, dieWibertiner seien hier gar nicht in Betracht zu ziehen. In der Partei des neu erhobenen Papstesgab es Persönlichkeiten und Talente verschiedener Art — Hugo und Benzo sind sprechende Be-weise —, die nach persönlichen Bedürfnissen Verschiedenes z'urechtmachen konnten
10) In den Worten: gnoä si guis sine asssnsu Romani principis papari prassumerst,non papa ssä apostata ad omnidus dadorstnr (vergl. S. 291 u. 292) sieht Scheffer-Boichorstgewiß richtig diesen Hinweis.
11) Vergl. S. 108.
12) Troy Schefser-Boichorst's Verneinung, III, sagt Waitz, I. e.. 409, gewiß mit Recht:„in dem liest, panei sint liegt am Ende auch die Möglichkeit, daß es nur einer sei".