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Heinrich IV. hegte die bestimmte Absicht, zum zweiten Malegegen Gregor VII. vorzugehen, und er brach schon früh im Jahreauf, um, ungehindert durch die Wirkungen der wärmeren Jahres-zeit, die ihn im vorhergehende!: Jahre vertrieben hatten, vor Romaufzurücken.
Zuerst machte der König einen verwüstenden Einfall in dieRomagna l). Dann wurde der Marsch gegen Rom angetreten ^),wo Heinrich IV. wahrscheinlich gegen Ende des Monates Februareintrafb). Das Heer, das er mit sich führte, läßt sich nicht sicherschätzen. Feststehend ist nur, daß die schwäbische Kerntruppe, wieim Vorjahre, neben italienischen Abtheilungen, die wohl zumeist ausder Lombardei kamen und eine größere Zahl ausmachten, ihn be-
') Bonitho, Imitier uä ainieum, lüb. IX, bezeugt: 8egusnti vsro Kieme.... iterum Romaniam intravit. I2t äepopulkms urbss, st oastra svertsns ..(Fasse, Likliotk. rsr. 6erin., II, 678).
2 ) Sander, Der Kampf Heinrich's IV. und Gregor's VII. von der zweitenExkommunikation des Königs bis zu seiner Kaiserkrönung, 187—191, zeigt imExcurs H 11 sehr richtig, daß Kilian, Jtinerar Kaiser Heinrich's IV., 91—93,irrthümlich den Zug Heinrich's IV. über Borgo San Sepolcro, Foligno, Terni,Farfa nach Rom leitete und den König erst um den 20. Mürz vor der Stadtankommen ließ. Zu Sander's Beweisen kommt noch hinzu, betreffend 8t. 2844für den Abt Rodulf des Klosters St. Johann in Borgo San Sepolcro, daßdas dort liegende Original nach Scheffer-Boichorst's gefälliger direkter Mit-theilung — vom 22. März 1898 — Xetum Roms aufweist, so daß also dieCombination eines Aufenthaltes in Borgo San Sepolcro ganz wegfällt.
2) Sander berechnet, 97 n. 5, ganz gegen Kilian's Ausführungen, 92 u. 93,die nicht annehmbar erscheinen, diese Zeit des Eintreffens daraus, daß Hein-rich IV. spätestens zwanzig Tage vor dem 17. März (vergl. n. 8) vor Romwieder aufgebrochen sein muß, so daß er also jedenfalls vor dem 25. Februarvor Nom angekommen sein müsse. Die Aussage des Cardinals Boso, der seineLebensbeschreibung Gregor's VII. sonst ganz aus Bonitho schöpfte, an dieserStelle: Xnno guogus ssounäo per 8xoletanuin äueutum uä Ilrkem itsrumrsciiit (sto.: das Uebrige stimmt, mit unbedeutender Erweiterung, zu Bonitho'sTexte) (lübsr pontiüoaiis, sä. L. Duchesne, II, 367) wird man mit Sander,I. e., 97 n. 4, nur kurz erwähnen müssen.