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einem Walther zuzutrauen, auch würde Hartmann nie solchewünsche, wie sie der dichter dieser fünf stroplien ausspricht,so ungescheut vortragen: zb. sine rvil mich niht gewern, dazich ir gelige bi. das biiChlein, was ähnliche gedankeu ent-hüllte, haben wir ihm bereits abgesprochen, so dasz man keineparallele für obige stelle beibringen kann, und dasz Hartmanngemeint habe reht ist, daz ein scelic man sanfte erwerbe, swaz;er mit dürfte schwer zu beweisen sein angesichts der stelleII. Kl. 635: du muost mit herten dingennach ir hulden ringen.
auf grund dieser formellen und inhaltlichen abweichungen vonden gedichten Hartmanns sind also die fünf Strophen füruntergeschoben anzusehen.
IV. Zur textkritik des Scliliiszgediclits und des biiclileins.
Bei der Untersuchung Uber die echtheit des S. G. und desbiichleins sind eine reihe von ändernngen an Haupts 1 ) textvorausgesetzt worden, welche ich hier unter Verweisung- aufdas in abschnitt I und II gesagte nachtrage.
Beide stücke sind in der bekannten groszen Ambraserhs. überliefert, der text ist sehr entstellt, weil der Schreibersowohl die form der worte durch Übertragung- in seinen dialektänderte, als auch das, was er nicht verstand, sich durch correc-turen des textes verständlich zu machen bemüht war. jedochläszt sich eine gleichmäszige auf diese weise erfolgte Zer-rüttung aller teile nicht behaupten, sondern man hat anverschiedenen stellen auch verschiedene kritische regeln zubeobachten, schon Haupt hat in der Vorrede seiner ausgabe 2 )bemerkt, dasz das ,11. büchlein 1 weit weniger verderbt sei, alsdas erste; genauer musz man sagen: als der erste, grüszereteil des ,1. büchleins 1 . viel willkürliche ändernngen undentstellungen 3 ) findet man nur bis etwa v. 1535. von daan wird der text bedeutend besser, und die fehler, die sichfinden, beruhen, abgesehen von einigen unbedeutenderen,nie fehlenden nur auf verlesen, besonders gut aber ist dieÜberlieferung des S. G. es scheint — wenn der unterschied
') II. auflage bes. v. Martin. 2 ) s. VI. 3 ) viele fallen wohl
schon der Vorlage zur last.