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210,3. 4. vgl. Gregor 1 ): nolite adliuc ad hierum vel adgloriam temporalem interniere, sed ad voluntatem dei.
Zu alledem kommt noch die oben erklärte str. VI, denndiese bezieht sich deutlich auf eine Verordnung- Friedrichs,welche unbemittelten die teilnahme am kreuzzug untersagte;früher waren solche erlasse nicht gegeben worden, die be-kanntmachung- erfolgte auch auf dem hoftag zu Mainz: 210,35 und 211, 8 gehören darum in dieselbe zeit, contin. San-blasian. 2 ): tempus profectionis constituit, pauperioribus adminus trium marcarum expensam, ditioribus pro posse expen-sis preparari indicens, egentibus autem pondo trium marcarumsuh anathemate profectionem interdicit, nolens exercitum vulgominus idoneo pregravari. so erklärt sich auch, dasz llartmannso besouderen wert auf das frei sein von ,nahrungsorgen 1legt: er freut sich, dasz ihn das gebot des kaisers nicht vondem ziel seiner wünsche fern hält, ohne die Verordnung- ent-behrte die Strophe doch eines poetischen motives.
Alle diese stellen bilden sich ausschlieszlich in documenten,die auf den kreuzzug von 1189 hinweisen, sie bezeugen daher,dasz die Strophen unseres dichters vor den beginn desselbenfallen, die Zeugnisse wirken durch ihre einstimmigkeit undanzahl, so dasz ihrer kraft auch dadurch kein nackteil er-wächst, dasz manche der oben angeführten gedanken sichspäter, wie natürlich, wiederholen.
Dies ergebnis legt für das letzte am meisten umstrittenelied (ton XV) einen bedeutend besseren g-rund, als er bishergewonnen w T ar.
ton XV: 218, 5—28.
218, 2(3: müezet abe (C), B fehlt.
Der pnnkt, um den sich zuerst alles bei der erklärungdieses schwierigen gedicktes drehte, ist v. 19. die alleinstehendehs. C bietet: und lebte min her Salatin und al sin her. so nahmLachmann mit einem komma hinter sin her den vers in dentext auf und erklärte: lebte lierr Saladin noch und sein gan-zes heer, die würden . . . min her hielt er für völlig gleichdem frz. monsieur = einfach ,herr‘, weil natürlich ,mein lierr S‘.unmöglich ist. Lachmann haben sich die meisten angeschlossen,
[) Ansb. s. 8.
2 ) M. Gl. SS. XX, 319. Wolfram s. 123.