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Abhandlung über den Ulenspiegel.
LXXXV. LXXXVIII.) und der Herzog zu Lüneburg-Zell (HistorieXXV. XXVI. LXXXV.) werden nicht namhaft gemacht, was demCharakter der gleichzeitigen Erzählung, so wie der Sage, im Ge-gensatz der geschriebenen Chronik, nicht minder entspricht.
Von den Namen jedoch, welche angegeben sind, ist keiner,welcher so wichtig erscheint, als der des Königs Kasimir vonPolen, und zwar in einer widerlichen Geschichte, welche desächten Kneitlinger Schmutzhelden würdig ist.
Aber auch für die unbeuannten Kirchen- und Landesfürsten,welche in unserem Volkshuche Vorkommen, haben sich viele un-erwartete Losungen dargeboten, welche das traditionelle Todes-jahr als unsere wichtigste Zeitangabe unterstützen; wir brauchenhier nur in der Kürze zu erinnern an dasjenige, was wir obenüber den im Volksbuche noch vorkonnnenden Titel der Grafen vonAnhalt angeführt haben. Was über die Erzbischöfe Balduin vonTrier und Burehard von Magdeburg, Grafen von Querfurt, über dasTurnier der Lüneburgischen Fürsten zu Eimbeck nachgewiesen ist,führt zu übereinstimmenden chronologischen Daten, und jedenfallszu viel genaueren historischen Nachweisungen, als wir sie bei Wer-ken der Dichtung wahrzunehmen gewohnt sind. Bei all diesergeschichtlichen Basis gewinnt denn auch die Erwähnung desTaufpathen des Kneitlinger Bauernsohnes Till, des Burgherrn vonAmplcve, auch wenn der Vorname bei ihm nicht nachgewiesenwerden kann, eine nicht gering zu achtende Bedeutung.
Bei den also über das Geschlecht des Ulenspiegel, die Hei-matli des Till und seine fürstlichen Zeitgenossen gewonnenenStandpunkten, werden uns die Aufklärungen, welche zu einzel-nen Historien uns aus der Sittengeschichte und besonders denStadtgesetzen der vorkommenden Orte haben dargeboten werdenkönnen, von doppeltem Werthe sein. Einige derselben scheinenso zutreffend, dass, wenn man nicht wirklich Erlebtes annehmenwill, man voraussetzen dürfte, dass irgend ein wandernder Sän-ger die oben angedeuteten Städte bereist, und ihre Oertlichkeilenund Gesetze emsig erforscht habe, um sie possenhaften Erdich-tungen unterzulegen. —