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Dr. Thomas Murners Ulenspiegel
Entstehung
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227
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Erläuterungen.

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flUsgteslclll, in deroU letzterer Herzog Heinrich (1er Aeltere seihe Sll'ei-tigkeiton mit dem Rathe flu Braunschweig schlichtete ither die Acciseauf der Zollbude, so wie fluch unter andern über eine Wiese, welcheder Rath im Gerichte Asseburg eine Zeillang vom Kloster gehabt. Erstarb im October 1510, wo ihm Theodor Koch folgte. 1 )

Ueber den Kamen Vien Spiegel wird in unserer Abhandlunggesprochen. Der Name Nicolaus, derjenige des Patrones der Schiller,ward schon seil dem Ende des zwölften Jahrhunderts im nördlichenDeutschland sehr gebräuchlich, vielleicht zuerst unter den llciligennamen,nach Johannes und Peter. Nach dem Nicölaus von Bremen ums.fahr 1190lassen sich bald Glciehbcnannle auch in Hamburg und Holstein nach-weisen. 2 ) Die Abkürzung Glaus lässt sich zu Anfänge des vierzehn*teil Jahrhunderts nachweisen. 2 )

Bei der Mutier des Hehlen erscheint der doppelte VornameAnna Wibcke, wenn w r ir diesen nicht für ihrer Mutter oder ihresVaters Nomen halten wollen, auflallend. Durch die älteste Antwer-pener Ausgabe ist der Name Wibcke in die nicht deutschen Textelihergegangen. Tile mann ist auch in seiner Abkürzung Tylo, Thyl,Dyl ein aller sächsischer Name. 3 * 5 ) Eischart in seiner Auseinander-setzung über den Namen, Weicher dem Gargantua beigelegt werdensoll, behauptet, alle Lübecker hiesen Till 1 ], und allerdings kommt der-selbe bei den urkundlich verzcichnelen Personen dort nicht selten vor.

Die Gewohnheit, nach der TauTe in einem Bier ha use sich zuorlustigcn, wird mnn häufig linden, wo Kinder aus entlegenen Dörfernzur TauTe gebracht werden. Murner isL seiner Quelle getreu geblie-ben, wenn er hier nicht von einem Weinhnuse sprach, was dem Rhein-länder näher lag. Des Kindelbiers gedenkt das alte BillwerderRecht Art. 55, s ) aus dem jedoch bei den Wohlhäbigen, üppigenBauern schon eine Mahlzeit geworden war, welche das Gesetz umsJahr 1400 auf drei Gerichte und zwölf Schüsseln, zu jeder zwei Per-sonen, beschränkt halte. An anderen Orten finden wir jenes Taufmahlunter dem Namen der Biersuppe, bei welchem es eine bekannteStreitfrage war, ob der Pfarrer dazu müsste geladen werden odernicht. n )

1. Rethmeyer Braunschweig* Lüneburger Chronik. Th. II. S. 85T. Des*sen Kirchenhistoric der Stadt Braunschweig. Th. I. S. 82 30G. Th. V. Suppl.

S. 26-31. Auch Scheller Shiglbok der Stad Brunswyk. S. ISO. 2. Ham-

burg. Urkundenhuch Th. 1. Nr. 290. 3. Tylo de Saxa (Saxonia?) aus Hcrvord.

1290. s. Lübeck. Urkundenhuch Th. I. Nr. 568. 4. Gafgahtua, hei ScheihleS. 196.

5. Meine Hamburg. Rcchtsaltcrtlnilner. s. auch die Polizei -Ordnung für die Aem-tcr Lüchow, Dannenberg u. llitzacker V. .1. 1504 im Archiv des Instor. Vereinsfür Niedersachsen. 1849. S. 168. Wismar. Bursprake v. .1. 1405 U. 1430, woverboten wird, zu viel Claret lind Wein hei demselben zu trinken, s. Bur*meist er Bürgersprachen und Vertrüge Wismars. S. 33 u. 59. 6. J. It.

Böhmer Jus parochiale.

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