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geworden sein, die bald in den alten Fehler derLehrmethode verfallen.
Sei hiebei noch bemerkt, daß die Bedingungenin keiner der beiden Universitäten — oder vielmehrin keiner der beiden zn ihnen gehörigen Unterschuien,denn die Universitäten selbst dürften heutigen Tagtschwerlich für die Armen, d. h. die arbeitendenArmen ") bestirnt sein — niedrig genug stehen, umdie untern Stände znznlaffcn, und daher nur fürdie Kinder der Mittelklassen bestirnt sind.
*) Das Schulgeld in der zum Königlichen Kolle-gium gehörigen Schul- ist für Knaben, die voneinem Aktionär präsentirt werden, jährlich i5Pfund, 15 Schillinge (189 fl. rhein.); für Knabe»,die nicht von einem solchen präsentirt werden,18 Pf»., 11 Sw. (222 fl. 56 kr.). In der zurlondner Universität gehörigen Schule beträgt esjährlich 15 Pfund.