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3 (1836)
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geworden sein, die bald in den alten Fehler derLehrmethode verfallen.

Sei hiebei noch bemerkt, daß die Bedingungenin keiner der beiden Universitäten oder vielmehrin keiner der beiden zn ihnen gehörigen Unterschuien,denn die Universitäten selbst dürften heutigen Tagtschwerlich für die Armen, d. h. die arbeitendenArmen ") bestirnt sein niedrig genug stehen, umdie untern Stände znznlaffcn, und daher nur fürdie Kinder der Mittelklassen bestirnt sind.

*) Das Schulgeld in der zum Königlichen Kolle-gium gehörigen Schul- ist für Knaben, die voneinem Aktionär präsentirt werden, jährlich i5Pfund, 15 Schillinge (189 fl. rhein.); für Knabe»,die nicht von einem solchen präsentirt werden,18 Pf»., 11 Sw. (222 fl. 56 kr.). In der zurlondner Universität gehörigen Schule beträgt esjährlich 15 Pfund.