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das kein jezt oder in der Zukunft lebender Menschmit ihm theilen kann. Dieses Verdienst, das mauum eine Wissenschaft nur Einmal zu erwerben vermag,besteht in der Festsezznng derjenigen Untersuchungs-Methode, wodurch das Wissen zur Wissenschaft er-hoben wird. Was Baco für die Naturwissenschaftthat, tat Bcntham für die Philosophie der Gesezge-bni'g gethan. Vor Baco war schon manches Natur-gesez erforscht und vor Beutham besaß das Men-schengeschlecht manche richtige und schäzbare Bemer-kungen über die Kunst der Legislatur. Er aber warder Srüe, der es versucht hat, alle secuudäre undunkergeoiduete Rechtsprincipicn von dem einen gro-ße» Äxiom oder Grundsaz der Nüzlichkeit mit Wis-senschaft,cher Strenge abzuleiten. In allen beste-hencen Rewrssystemen hatten stch die untergeordne-ten Priuc picn oder Aussprüche, in welchen das We-sen lener Systeme bestand, einzeln ausgebildct undwaren, wenn auch in der Absicht Nuzzen z» bringengegründet, durchaus nicht das Resultat einer wissen-schaftlichen -und umfassenden Untersuchung, sondernmehr technischer Art; d. h. sie waren ans rein hi-storischen Beziehungen hervorgegangen, und be-ruhte», da sie unverändert blieben, als jene Bezie-hungen anders g-worden waren, zulezt einzig aufFiktionen und sinnlosen Formen. Man nehme z. B.das wirkliche Eigenthnmsrecht, welches bis auf denheutigen Tag noch auf der Lehre vom Lehenwesenverübt, obgl-ich diese« schon längst untergegaugen istBulwer's Romane. I,X. 7