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5 (1836)
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Ä ii h a n g.

Beilage

V o l k s e r z i e h n n g.

Nothwendigkeit, das llnterrichtswcsen unter die Leitungund Aufsicht einer besondern Staatsbehörde zu stellen. Die Volkserziehung ist durch die Einseitigkeit ih-rer Gönner in ihrem Aufschwung gehemt worden.Sie muß die Religion zur Grundlage haben. Rlik-stcht auf die Einwendungen der verschiedenen Kon-fessionen. Hinweisung auf Preußen. Es er-scheint als zwekmäßig, mit den Unterrichts-Schulenzugleich Arbeits-Schulen zu verbinden. Hauptmo-mcnte eines National-Erziehung - Plans. Schule»für die Lehrer. Nothwendigkeit und Nlizlichkeitderselbe». Herbeischaffung des nöthigcn Schulfonds.

In meinen Bemerkungen über Volkserziehnnghabe ich zu'zeigen gesucht, daß die Gründung vonSchulen ohne gleichzeitige Festsezzung eines wirk-lichen Erziehungplans nicht genüge) daß diese An-stalten, mittelst einer beständigen Aufsicht ihrer Be-stimmung zugeführt, gegen die Misbränche, die derLauf der Zeiten mit sich bringe, geschüzt und aufjene Stufe gehoben werden müssen, ans der sie alleinKentnisse verbreiten und Sittlichkeit befördern kön-Bulwer's Romane. I,X. 5