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Ä ii h a n g.
Beilage
V o l k s e r z i e h n n g.
Nothwendigkeit, das llnterrichtswcsen unter die Leitungund Aufsicht einer besondern Staatsbehörde zu stellen.— Die Volkserziehung ist durch die Einseitigkeit ih-rer Gönner in ihrem Aufschwung gehemt worden. —Sie muß die Religion zur Grundlage haben. — Rlik-stcht auf die Einwendungen der verschiedenen Kon-fessionen. — Hinweisung auf Preußen. — Es er-scheint als zwekmäßig, mit den Unterrichts-Schulenzugleich Arbeits-Schulen zu verbinden. — Hauptmo-mcnte eines National-Erziehung - Plans. — Schule»für die Lehrer. — Nothwendigkeit und Nlizlichkeitderselbe». — Herbeischaffung des nöthigcn Schulfonds.
In meinen Bemerkungen über Volkserziehnnghabe ich zu'zeigen gesucht, daß die Gründung vonSchulen ohne gleichzeitige Festsezzung eines wirk-lichen Erziehungplans nicht genüge) daß diese An-stalten, mittelst einer beständigen Aufsicht ihrer Be-stimmung zugeführt, gegen die Misbränche, die derLauf der Zeiten mit sich bringe, geschüzt und aufjene Stufe gehoben werden müssen, ans der sie alleinKentnisse verbreiten und Sittlichkeit befördern kön-Bulwer's Romane. I,X. 5