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als Solches durch dergleichen Mittel ohne besondereJukonveaieuzeu geschehen kann. Eine Theorie, welchein einer Handlang eben nichts fleht als ihre Folgen,wird demnach in der Philosophie der Gesezgebungganz gnte Dienste leisten, aber fle wird in Beziehungauf die größer» socialen Fragen — auf die organi-schen Institutionen — auf die allgemeinen politischenFormen ihren Dienst versagen; denn derlei Gegen-stände muß man (ungleich dem Detail der Gesez-gebnng), um fle recht zu würdigen, als Mittel be-trachten, durch welche der Natioualkarakter gebildet,und die Glieder der Gesellschaft in der Civilisationweiter geführt oder gegen Entartung bewahrt wer-den. Aus diesem Gesichtspunkt betrachtet Bentham,wie sich zum Voraus erwarten last, die genantenFragen, wenn nicht etwa zum Behuf eines besonder«und beschränkten Zwekkes, sehr selten. Diese Der-säumniß ist einer der -rösten Fehler, durch welcheseine Spekulationen über die Theorie der Regierung,so viel Trefliches fle auch enthalten, nach meinerAnsicht in ihren allgemeinen Resultaten ganz un-brauchbar werden.
Auf kezteres werde ich später wieder zurükkom-men; jezt nimt mich noch das erfreulichere Geschäftin Anspruch, Beuthams Verdienste um die Rechts-philosophie darzustellen.
Das gröstt unter allen Verdiensten, dasjenige,wofür die Nachwelt sein Andenken feiern wird, istein Verdienst, das ihm ausschlieslich zukvmt, und