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Schulen zunächst errichtet werden. Da aber in ei-nem christlichen Land jede Schule, so wie jede Sekteeine fromme und tiefe Ehrfurcht gegen Gott alsHauptsache ansteht, so muß jede Schule befugt sein,Kinder von jeder christlichen Sekte aufznnehmcn.Der Vorstand der Schule hat alsdann mit allerSorgfalt darauf zu sehen, daß kein Zwang und keineProselytenwerbung stattfinde. Der Religionsunter-richt soll den Schülern, welcher Sekte ste auch an-gehören mögen, von besonders dazu aufgestcllten Leh-rern ertheilt werden. Sollten aber die Schnlkom-misstonen nicht überall für jede Sekte einen Lehrerherbcischaffcn können, so muß mau diejenigen Eltern,die ihre Kinder nicht an dem Unterricht der zahl-reicheren Sekte Thcil nehmen lassen wollen, anffo-dern, für diesen Zweig des Unterrichts nach ihrereigenen Uebcrzeugung selbst Sorge zu tragen."
Auf diese Art ist eine alle Volksklaffen umfas-sende Erziehung trvz aller Verschiedenheit der Kon-fessionen in Prenffen cingeführt worden. Was aberin Prenffen geschehen ist, warum sollte es nicht auchin England geschehen können? Last uns die großeAufgabe der Volkserziehung nicht dadurch lösen, daßwir die Religion davon ausschliesen, sondern im Ge-gentheil dadurch, daß wir jedem Schüler Gelegen-heit verschaffen, sich in der seinigen zu unterrichten.Und zn dieser umfassenden, hochherzigen Toleranzwerden sich unter der Leitung einer weisen Regie-