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schmelzen. Gabe es zweierlei Schulen, weltliche denReligionsunterricht ausschlicsende Schulen und solche,die ganz unter der Leitung der Geistlichen ständen,so wurden nicht nur erster« Anstalten selbst, sondernauch alle Verbesserungen, die ste Vorschlägen möch-ten, verdächtig werden; man würde den weltlichenUnterricht mit einem irreligiösen verwechseln und>eden Fortschritt mit Scheu und Argwohn betrach-ten. Aus all diesen Gründen und in dem Interesseder Philosophen selbst muß ich darauf bestehen, daßder Religionsunterricht zum bindenden und versöh-nenden Princip aller Schnlerziehnng gemacht werde.
Aber wie soll es zur Einheit der Erziehung ineinem Land oder an einem Ort kommen, wo meh-rere Konfessionen neben einander bestehen? Mansehe, wie die preussische Regiernng diese Frage unterähnlichen Umständen gelöst hat. Das preussische Ge-sez sagt: „der Religionsunterschied darf von derBildung gemeinschaftlicher Schulen nicht abhalten,nur muß man dabei, soweit es angeht, darauf sehen,daß die Religion in den Schulen nach dem verschie-denen Bekentnis wie der Majorität so auch der Mi-norität der Schüler von besonderen Lehrern vorgc-tragen wcrde."
Ferner: „die Rcligionsverschiedcnheit in denchristlichen Schulen sezt nothwendig auch eine Ver-schiedenheit in dem Religionsunterricht voraus. Die-ser Unterricht muß jeder Zeit der Lehre und dem Geistderjenigen Konfession angemessen sei», für welche die