ihre ganze Seele in lautloser Spannung auf den furcht-baren Gang des Gerichts.
Jetzt begann der Richter. — Es ist höchlich zu be-dauern, daß wir kein umständliches und ins Einzelnegehende Memoire über diese Verhandlung haben, als ebennur die Vertheidignng des Gefangenen. Die Nesiimirungdes Richters ward damals für beinah eben so merkwürdigangesehen, als die Rede des Beklagten. Mit-besondererSorgfalt und sehr ausführlich legte er den Tihotbestandder Aussagen vor den Geschwornen nieder. Er bemerkte,wie das Zeugniß der übrigen Borgeforderten HausmanSAngabe bestätige, und machte, indem er demnächst aus dieWidersprüche deS Letztem überging, begreiflich, wie natur-gemäß, wie unvermeidlich dergleichen Widersprüche beieinem Menschen seyen, der nicht nur gegen einen AndernZeugniß abzulegen, sondern zugleich zu sorgen habe, daßer selbst keiner Schuld überwiesen werde. ES könne keinZweifel obwalten, daß Hausman selbst in das Verbrechenverflochten setz, und alles Unwahrscheinliche, wie, daß ernach Vollzug der That keinen Lärm gemacht u. s. w.,n. s. w., werde dadurch sehr natürlich, und vertrage sichgar wohl mit den übrigen Theilen seiner Anssage. So-fort verbreitete er sich über die Vertheidigung des Gefan-genen, der, als verachte er jede andere Stütze als deneigenen Geist und die eigene Unschuld, eben so wenig einenZeugen als einen Anwalt für sich in Anspruch genommenhatte. Eben durch das Lob, das er AramS Beredsamkeitund Kunst zollte, hob er endlich die Wirkung derselben auf.