Druckschrift 
6 (1836)
Entstehung
Seite
69
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SS

daß der wirkliche Verbrecher eher jeden andern Ort, alsgerade de» vor seinem eigenen Hans gewählt haben dürste,um im Dunkel der Nacht die Spuren seines Verbrechenszu verbergen!"

Wie unmächtig ist ein solches Zengniß ! lind wiedürftig, wie schwankend bleibt unabänderlich selbst rerstärkste Beweis, der blvs aus Nebenumständen abgeleitetwird! Möge er bis zur Wahrscheinlichkeit, bis zur höch-sten Wahrscheinlichkeit steigen, so bleibt er doch immerbloS Wahrscheinlichkeit. *) Erinnern Sie sich desvon I),. Howell berichteten Falls der beiden Harrisons:

*) So unleugbar die Vorzüge der englische» Schwurgerichtegegen di« deutsche Justizverfassuug in gewissen Beziehungensetzn dürften, so wird es doch gerad an dieser Stelle nicht»nvasseud erscheinen, wenn mau an ein Wort V e sch o rn e rs(»Prüfung der englische» StaatSverfnssung und Vergleichungderselben mit der deutschen") erinnert. »Mit Angst unsZittern," sagt dieser Schriftsteller, »muß der Engländervor sein Geschwornengericht treten, wo die Todeslose mitsolcher Wilikühr geworfen werden, daß kein RcchtSgclehrterim Stand ist, de» unschuldig Angeklagte» Leben und Frei-heit im Voraus mit Bestimmtheit znzusicher». So laugDies aber der Fall nicht ist, dürfen sich die Engländer nichtrühmen, Justiz zu haben." »Nach meiuer Ueberzeugung"schließt ec seine Betrachtung über das englische RechtSwcsen,»geht aus all Diesem das Resultat hervor, daß Deutschlandin Beziehung auf Gesetzgebung, Juftizverfafsung und Justiz.Verwaltung in eben dem Verhältnisse zu England stehl-wic der Meister zu dem Lehrling."

Der Uebersctzcr.