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der Verstorbenen dienten; mich einige wenige von denvielen Höhlen anführen, die gleichen Ursprung wie SbNobcrtshöhle hatten, und worin ebenfalls Menschenge-beinc gefunden wurden." — Hier zählte der Gefangeneaus eine auffallend glückliche Weise mehrere Orte her,wo unter ähnlichen Umständen und an Stellen, «reiche derln Frage stehenden entsprachen, Gebeine ausgefnnden wor-den «raren. °) Der Leser, der sich jenen obersten gesetzli-chen Grundsatz erinnern wird, wonach Niemand einesMordes «regen verdammt werden kann, so lang der Leich-nam des Gemordeten nicht nachgewiesen ist, wird damitsogleich fühlen, wie «richtig eben berührter Punkt zur Ver-theidigung des Angeklagten «rar. Nachdem Derselbe dieReihe der angeführten Beispiele mit zwei Fällen beschlos-sen hatte, in «reichen Gerippe in der Umgegend vonKnaresbvrvugh selbst gefunden worden, rief er aus:
„Hat man etwa die Aufstudung dieser Gebeine ver-gessen oder absichtlich verhehlt, damit der in Frage stehendeFund um so außerordentlicher erscheine? Außerordentlich— und doch «reich ein alltägliches Creigniß! Zeder Ortbirgt dergleichen Ueberreste. In Feldern, Hügeln, auf denSeiten der Landstraßen — auf Triften — auf Gcmein-waiden findet mau häufig Gebeine, ohne daß Dies irgend-wie verdächtig erscheint! Zudem bedenke man noch, daßvielleicht kein Beispiel vorkommt, wonach mehr als EinGeripp in einer Einsiedelei gefunden worden «rare. Auch
»1 Ma» sehe seine in« Druck erschienene Verlhcidigmig,Bnlwrr'S Romane. VI. 5