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1 (1889)
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4. Kapitel. Die Kolonien.

Nach dem im Jahre 1695 erfolgten Tode Cornelis Reers' übernahmsein Sohn Johann das Kommando." Dieser war bereits sieben Jahreals Unterkaufmann daselbst thätig gewesen; er beherrschte die Landes-sprache wie seine eigene und war bei allen beliebt. Der Umstand, daßdie Kompagnie seit dem Jahre 1700 keine Schiffe mehr nach Argninsandte, scheint zeitweise eine Mißstimmung erzeugt zu haben," diesich aber Wohl bald wieder gegeben hat, denn der im Jahre 1709von dort znrückgekehrte Unterkaufmann Düring meldete, daß Reersmit den beiden Königen, wie auch mit den Unterthanen sehr gut stände."Zwei Jahre darauf wurde Reers durch Nikolaas de Booth abgelöst," unddiesen ersetzte im Dezember 1716 der Kapitän Jan Wijnen.

Der Handel in Argnin bestand hauptsächlich in Gummi, Straußen-federn und Salz; doch wurden auch Gold, Sklaven, Elfenbein, Bezoar,Pfeffer, Amber, Thierhäute und Fische eingehandelt. Als Tauschartikcldienten vorzüglich: Kleiderstoffe, Gewehre, Pulver, eiserne Stäbe, kupferneKessel, Schlösser, Messer, Spiegel, Korallen und Tabak. Der Gewinnsoll sich in Friedenszeiten ans 100 Prozent belaufen haben. Solange,der Handel ein lebhafter war, sind die Beamten sicherlich auch beschäftigtgewesen. Über ihr Thun und Lassen in jener Periode existieren leiderkeine Berichte; die noch erhaltenen Briefe sind rein geschäftlicher Natur.Als keine Kompagnieschisse mehr ankamen, da handelte Johann Reersmit den Schleichhändlern, die sich bald in großer Zahl einfanden, undsorgte dadurch für den Unterhalt der Garnison. Diese lebte seitdem ausder als sehr gesund bezeichneten Insel eine Art Schäferdasein. Dennauf die Frage, was sie zusammen angefangen, gab der bereits genannteDüring zu Protokoll:geschlafen, spazieren gegangen, einer dem andernangesehen, bisweilen geschehet und immer in guter Hoffnung gelebct, eswürde ein Schiff mit OarAkUsonen kommen.""

^ Bericht des Bewindhaberkollegiums an den König, <i. ä. Emden, den 8. April1701. II. 65. 25. Urk. Th. II, Nr. 179. Uadat, HouvsIIs rslation, p. 111.

" S. oben S. 275.

" S. Urk. Th. II Nr. 170.

^ S. oben S. 284. König Friedrich Wilhelm befahl in einer an von Änyp-hausen, ä. (I. Cöln, den 15. Juli 1713, R. 65. 34, gerichteten Order, den JohannReers als Emeritus bei dem in Emden stehenden Marinebataillon mit 8 Thlr. (Kerl.)monatlich zu führen und die mit ihm aus Argnin zurückgekehrten fünf Soldaten gegenLeistung wirklicher Dienste mit gewöhnlichem Traktament einznstellen,sämtlich umbihrer treugeleisteten vieljährigen Dienste und an denen gewesenen Ukrieanischen Oom-xsMis Interessenten noch habenden großen Urastsnsionsn willen."

20 Nach einer wahrscheinlich im Jahre 1717 vom Marinerath Ramler gefertigtenBeschreibung der preußischen Forts. L. 65. 35.

21 Urk. Th. II, Nr. 170, Fragepunkt 25.