4. Kapitel, tz 1. Auf der Goldküste.
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4. Kapitel.
Die Kolnm?
8 i.
Äilf der GoldluiKe.
u. Das Kotoninlgrbirt und stin militärischrr Schuh.
In den siebziger Jahren des 17. Jahrhunderts betrachteten sichdie Holländer als die Herren der Goldküste, obschon sie keineswegs dieEinzigen waren, welche dort befestigte Niederlassungen hatten. Sie be-sagen aber die Hauptpunkte; so beherrschten sie die volkreiche und kom-merziell bedeutendste Landschaft Axim, die sich etwa sechs Meilen langvom Ankober über das Kap der drei Spitzen hinweg bis zum DorfeBussua, eine Meile westlich von dem gleichfalls holländischen Fort Boutryerstreckte, von der Festung Axim ans, die sie im Jahre 1642 den Portu-giesen abgenommen hatten." Ihre Herrschaft über die Eingeborenen warkeine milde zu neunen, und daraus erklärt sich zumeist, warum es demKapitän Blonck gelungen war, mit drei Häuptlingen einer zwischen Aximund dem Kap der drei Spitzen 'gelegenen Ortschaft, also in unmittel-barer Nähe einer holländischen Festung, im Mai 1681 einen vorläufigenVertrags abzuschließen, wonach diese versprachen, sich in Zukunft unterbrandenburgischen Schutz zu begeben und den Handel von Axim nachdem neu anzulegenden Orte zu ziehen. Die Aufgabe der im darausfolgenden Jahre dorthin abgesandten Gröben'schcn Expedition war es,
* Kolonien im rechtlichen Sinne waren nur die brandenburgischen Nieder-lassungen auf der Goldkiiste und in Arguin, nicht aber in St. Thomas. (Vgl. vonStengel, a. a. O., S. 8 ff.) Die Darstellung befaßt sich daher auch bloß mit den afri-kanischen Besitzungen. Dasjenige, was über St. Thomas zu sagen war, ist im vorigenKapitel mitgetheilt.
^ Bosman, I. e., x. 219. Auf der Goldküste unterschied man damals vom An-kober bis Ponni elf Länder: Axim, Anta, Adam, Jabi, Commani, Fein, Saboe, Fantin,Acrou, Agonna und Aqnamboe, jedes mit einem oder mehreren Dörfern; sieben dieserLänder waren Königreiche, die anderen Republiken. — S- auch Smith, 1 v., x. 232.
' Urk. Th. II, Nr. 51a n. b.