8 2. Unter Friedrich III.
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wurde, daß das Bewind Haberkollegium nur von den sog. Hauptparti-zipanten gewählt werden sollte, sowie daß seine Mitglieder auf Lebenszeitberufen und nur bei Pflichtvergessenheit absetzbar waren. Im übrigenwurden ins einzelne gehende Bestimmungen über die Geschäftsführunggetroffen. Ein Separatartikel sicherte den Ausländern,^" welche derKompagnie bcitreten würden, besonderen Schutz wider etwaige Benachtheili-gungen Seitens ihrer Regierungen und außergewöhnliche Vortheile für denFall zu, daß sie sich mit einem Kapitale von 150000 Gulden betheiligten.
Zum Präsidenten bestellte der Kurfürst wiederum Johann vonDankelman. Die Bewindhaber blieben im Dienst" mit AusnahmeJohann Cuffelers, welcher als Marinerath nach Königsberg versetztworden war.62
Die im August d. I. zu Emden aufgenommene Bilanz der Gesell-schaft weist einen Aktivbestand von 415944 Thlr. 8 Gr. und einenPassivbestand von 333555 Thlr. 4 Gr. auf, so daß sich ein Überschußvon 82389 Thlr. 4 Gr. herausstellt.^ Die regelmäßigen jährlichenAusgaben der Kompagnie sind darin auf 28524 Thlr. angegeben; davonentfallen 17040 Thlr. auf die Gehälter, der Rest aus Zinsen. Bemerktwird, daß die Kompagnie zu den Ausgaben aus eigenen Mitteln nur3524 Thlr. beitrügt und daß 25000 Thlr. dem Kurfürsten zur Lastfallen. Die neuen Interessenten hatten sich nämlich von Knyphauscn,Danckelman und Raule zusicheru lassen, daß Friedrich HI. außer denbereits zugesagten 12000 Thlrn. 8000 Thlr. aus der ostfriesischenMarinemilizkasse und weitere 5000 Thlr. aus anderen Mitteln zahlenwürde." Sie selber legten nach und nach 268633 Thlr. ein;" es
2° Im Interesse der staatischen Unterthanen erließ der Kurfürst an seinen Ge-sandten im Haag (von Schmettau) zwei Reskripte, <1. 4. Oranienburg, den 3./13. Ok-tober 1692 und Köln, den 26. Dezember 1692, L. 65. 17, in welchen er diesenanwies, jene gegen etwaige Unbill, die ihnen wegen ihres Beitrittes in den Niederlandenbereitet werden möchten, in Schutz zu nehmen.
^ Kurfürst an das Bewindhaberkollegium, 4. 4. Köln, den 26. März 1692.U. 65. 17. S. auch Urk. Th. II, Nr. 136.
^ Patent vom 23. März 1692. U. 65. 17. Er sollte daselbst im Kommerzien-wesen thätig sein. Jährl. Gehalt 600 Thlr. Die Umzugskosten wurden ihm mit200 Thlr. vergütet.
°° Urk. Th. kl, Vir. 138.
2 * Verpflichtungsschein, 4- 4. Cleve, den 26. September 1692. U. 65. 17.Der Kurfürst hat die zugesagten 12 000 Thlr. bis zum Juni 1699, die weiteren13000 Thlr. nur bis zum Mai 1698 bezahlt. Ramlers Lpsvles laeti, 4. 4. Berlin,den 12. Dezember 1719. L. 65. 38.
20 Bericht des Bewindhaberkollegiums, 4. 4. Emden, im Juli 1702. U. 65. 26Die Einzahlung war aber sehr allmählich erfolgt; s. Urk. Th. II, Nr. 142.