2. Unter Friedrich III.
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so würde übrigens zur Aufrechterhaltung der Ordnung ein Gouverneurin Darien bestellt werden. Der Kurfürst erwarte von dem Unternehmenansehnlichen Gewinn, ohne selber etwas aufs Spiel zu setzen; er sei aberbereit, dasselbe aufzugeben, wenn Spanien die noch rückständigen Sub-sidiengelder bezahlen wolle. Der spanische Gesandte möchte hierüber anseinen König berichten und dessen Entschließungen nach dem Haag senden.
Ob der König von Spanien die gewünschte Erklärung abgegebenhat, ist nicht zu ermitteln gewesen, aber kaum anzunehmen; Spanienhatte seine Subsidienschuld jedenfalls längst als verjährt betrachtet undsich durch ihr Vorbringen nicht schrecken lassen. Trotzdem hat Friedrich III.,als er diesen Plan fallen ließ, sich hierzu schwerlich durch den spanischenWiderspruch allein bewogen gefühlt; doch scheint es bei dem Mangeljeglichen Anhalts müßig, die verschiedenen denkbaren Gründe aufzuzählen.
Die afrikanische Kompagnie hatte schon im Oktober 1688 eine neueVerfassung'erhalten, welche eine Trennung der Marine von der Kom-pagnie bezweckte, „weil Unsere Marine durch die continuirliche Subsidien,so bis anhero aus ihren Mitteln Unserer afrikanischen Kompagnie an-geschaffet, dergestalt pvstponiret worden, daß bei 6ontinuation dessen alle-mal nicht allein neue sxtraoräiuuir-Lubmäig, von Uns angeschafset worden,sondern auch Unsere Admiralität zurückgesetzt bleiben müßte." ^ DieserZweck wurde aber nicht erreicht; hauptsächlich hat Wohl der Umstand dieSchuld daran getragen, daß die im Oktober 1688 neu ernannten beidenKollegien der Admiralität und der Bewindhaber dieselben Personen zu Mit-gliedern zählten. Jedes von ihnen bestand aus dem Präsidenten Johann vonDanckelman, einem Bruder des Hofkammerpräsidenten, und den Rüthen Leon-hard van Grinsveen und Abraham Johann Cuffeler;" zu diesen traten schonim Juni 1689 Otto Schinckel, Bürgermeister von Emden, und SebastianFreitag, kurfürstlicher Marinerath und Kricgskommissar, hinzu?" Rauleselbst wurde zwar, so oft er sich in Emden aufhielt, der Vorsitz in beidenKollegien übertragen;^ es hatte indeß sich damals schon seine demGroßen Kurfürsten gegenüber ausgesprochene Befürchtung bewahrheitet,daß seine Gegner ihn unter dem neuen Regenten zu finden wissen würden.
^ Art. 14, Urk. Th. II, Nr. 122.
2 ° Art. 1, llrk. Th. II, Nr. 122. In Kompagniesachen wurde noch der münste-rische Bewindhaber Conring zugezogen. Das ist der Bewindhaber, dessen Bestallungdem Kurfürsten von Köln und nach des Letzteren Tode seinem Legatar, dem Domkapitelzu Münster, zustand.
Art. 6, Urk. Th. II, Nr. 126.
Art. 38, Urk. Th. II, Nr. 122.
-2 Im Februar 1684; s. Urk. Th. II, Nr. 87.
Brandenburg-Preußens Kolonalpolitik. I.
IS