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1 (1889)
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219
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8 2. Unter Friedrich III.

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geschickt wurdet Diest hatte darum gebeten;die Interessierten derwestindischen Kvmpagnie bewegten," wie er schrieb^Himmel undErde, uni die Sache zu traversiercn oder doch zu verschieben," und csscheint, daß er sich nicht getraute, allein mit ihnen fertig zu werden.Tabei waren die Beziehungen Friedrichs III. zu den Gcneralstaatendamals die denkbar besten, denn der Prinz von Oranien wollte sich derTheilnahme Brandenburgs an seinem Zuge nach England versichern.Es steht außer Zweifel, daß ein einigermaßen energisches Auftretengerade zu dieser Zeit jeden erwünschten Erfolg hätte haben müssen.Und wie wenig wurde erreicht! Was man in erster Reihe erstrebte:Abschluß eines Kommerzientraktats zwischen beiden Kompagnien, scheintgar nicht in ernstliche Erwägung gekommen zu sein." Das ganze Er-gebnis; der mühsamen Konferenzen war ein im Oktober gefaßter Beschlußder Staaten von Holland," bei den Generalstaaten die RestitutionAccadas und die Regulierung des Schadens zu beantragen, und wirklicherging auch im Januar 1689 eine diesbezügliche Resolution der letzterenan die Präsidialkammer von Seeland?' Das war eine vcrhältniß-müßig schnelle Erledigung, - denn es kostete viele Blühe, ans diesemmusterhaft schwerfälligen Staatskvrper einen Beschluß heranszubringen,und sicher hatte man sie der Unterstützung des Prinzen zu danken. Aberdamit war Accada noch lange nicht restituiert. Noch im Juni mußte der

' Raule erhielt den Auftrag, ein Schreiben des Kurfürsten an den Prinzen vonOranien letzterem zu überbringen; ä. ä. Köln, den 19./29. August 1688. K. 68. 14" von Diest au den Kurfürsten, <1. ä. Haag, den 15. Juni 1688. L. 65. 11.° In den Akten findet sich der von Raule verfaßte Entwurf eines Kommerzien-traktats zwischen der afrikanischen und der holl.-west. Kompagnie, mit dem Präsen-tationsvermerk, den 60. August 1688. R. 65. 14. Darnach waren folgende Punktevorgeschlagen: 1. Besitzstand wie vor drei Jahren. 2. Freundschaft zwischen beidenKompagnien. 3. Regelung der Visitation bei Begegnung von Schiffen. 4. Verbot desHandels auf den beiderseitigen Rheden. 5. Freiheit der afrikanischen Kompagnie, anneutralen Orten Logen zu errichten und Handel zu treiben. 6. Verbot der Störungdes Handels durch Blokade. 7. Neutralität von Guinea für den Fall eines Kriegesder beiden Staaten in Europa. 8. Gemeinschaftliche Aufbringung der Schleichhändler-schiffe und Theilnng der Beute.

" von Diest an den Kurfürsten, ä. <1. Haag, den 26. Oktober 1688. R. 65.14.Am 7. Dezember meldet Diest aus dem Haag, daß jetzt alle Staaten, mit Ausnahmevon Groningen, mit der Provinz Holland übereinstimmten.

" von Diest an den Kurfürsten, ä. ä. Haag, den 15./25. Januar 1689, R, 65. 15,übersendet die vom 18. Januar 1689 datierte Resolution, sowie eine fernere, inhaltsderen die brandenburgischeu Schiffe, welche in Holland ausgerüstet werden und mitkurfürstlicher Kommission in See gehen, ihre Prisen in den slawischen Häfen auf-bringen dürfen.