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3. Kapitel. Die brandenburgisch-afrikanische Kompagnie.
Kurfürst die Generalstaaten daran erinnern," der westindischen Kom-pagnie, die sich gewaltsam dagegen sträubte, die entsprechende Order zuertheilcn, und erst im August sieht er sich in der Lage, ihnen dafür zndanken, daß die Kompagnie, wie er vernommen, ihrem Befehle gemäßnun auch ihrerseits eine Order wegen der Restitution von Accada aus-gehändigt habe." Der eigentliche Kompromiß zwischen den beidenKompagnien wurde aber erst am 1. Mürz 1660" geschlossen, unddarin war bestimmt, daß die westindische Kompagnie „xrovisioimlitsr"Accada restituieren, Taccarary aber konservieren sollte; die Regelung derbeiderseitigen Schadensersatz-Ansprüche — denn auch die westindischeKompagnie behauptete, daß sie durch die afrikanische im Handel anihren Plätzen benachtheiligt worden — blieb einem Schiedsgericht vonvier Personen Vorbehalten, denen im Falle der Stimmengleichheit einObmann zu bestellen war. Die westindische Kompagnie hatte die Advo-katen Mattheus de Hedoge und Adriaan Breur, die afrikanische hingegenden Advokaten Hendrik Cloeck und den Kaufmann Mattheus Sonmansgewählt. Die Wahl des letzteren benutzten die Schiedsrichter der Gegen-partei, allem Anscheine nach auf Anstiften der westindischen Kompagnie,sofort dazu, schon das Zusammentreten des Schiedsgerichts zu hindern;sie erklärten nämlich, daß sic mit ihm, weil er nicht Advokat sei, einenSchiedsspruch nicht fällen würden. Da sie nach Raules Ansicht Son-mans blos herausbringen wollten, „weil er die üblen krnotignsn derwestindischen Kompagnie kenne und diese zu einer großen Summe Geldesverurtheilen werde," so ließ der Kurfürst erklären," daß die holländischeKompagnie zwei andere Schiedsrichter Vorschlägen möchte, die diesseitigenblieben, weil sie vordem nicht beanstandet wären. Nach längeren Ver-handlungen einigte man sich über zwei neue Mitglieder, gleichfalls Ad-vokaten, Altetus Tolling und Abraham van den Enden. In weitläu-figen Schriften und Gegenschriften wurden nun vor dem Schiedsgerichtdie Rechte der beiderseitigen Kompagnien erörtert." Zum Spruche
^ >1. ck. Kaiserswerth, den 16./26. Juni 1689. 11. 65. 15.
" (I. ä., im Lager bei Ober-Weseling, den 2./12. August 1689. R. 65. 15.
" Raule hatte den Kompromiß dem Kurfürsten übersandt — ck. <1. Rotterdam,den 3. März 1690 —, und letzterer ihn genehmigt — ä. ci. Marienwerder, de»7./17. März 1690. L. 84. 227. — Stuhr, a. a. O., S. 70, spricht irrthümlich vonder Zurückgabe der Schanze von Tacrama, anstatt Taccarary.
^ Kurfürst an von Diest, ä. ä. Königsberg, den 15./25. April 1690. 11. 84.227.
Die Angaben des Textes sind der bereits Anm. 6 erwähnten Broschüre entnommen:Hotatsn sn ckinAtalsn van cksn kroossse, tnsssbsn cko Lranäsobur^sobs Lckrioaansobsenäs äs Hsäsrlanäsobs IVsst-Inckisobo Oompa^nisn, Ditispsnäsnt voor äs Lssrsnso Llssstors Lltstns lollinA, Lsixlrivlc Oloselc, ^bradaw van ckon Lnäsn sn Llatbasns