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1 (1889)
Entstehung
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K 2. Plan einer knrbrandenbnrgisch-ostindischen Kompagnie w.

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burgischerseits erteilte Instruktion." Letztere weicht, um dies oorwegzu bemerken, von einem durch ihn ausgearbeiteten Entwürfe, der sichwiederum auf Gijsels'sche Ratschläge stützt, namentlich in folgendenPunkten ab: Sie nimmt den Vorschlag, den Kurfürsten zum Reichs-admiral zu erheben, nicht ans; offenbar, weil dem Souverän dieseStellung nicht behagte. Sie übergeht, daß dem König von Spaniendie Personen als Kompagnie-Präsidenten zu empfehlen sind, welchebereits dem Kaiser vorgeschlagen waren; zweifelsohne aus dem Grunde,weil der Kurfürst dem Könige eine Mitwirkung irgend welcher Art über-haupt nicht einräumen wollte. Sie laßt endlich den Artikel fallen, nachwelchem dem Kaiser insgeheim die ständige Aufnahme eines Ritterordenszum Schutze gegen die Türken, sowie zur Beschirmung des Reiches undder Kompagnie empfohlen werden sollte; denkbarer Weise, weil dadurchder Charakter des Unternehmens katholischer und kaiserlicher gewordenwäre, als Friedrich Wilhelm erwünscht sein durfte."

Ihre Bestimmungen gehen dahin: Die Oberaufsicht haben Öster-reich und Brandenburg. Sie allein ernennen die beiden Präsidentender Kompagnie und beschließen gemeinschaftlich über die Zulassung vonMitgliedern oder Kapitalien, nur betreffs Hamburgs war man schon einig,daß es wegen seiner Opportunität zum Beitritt veranlaßt werden sollte.Im übrigen sind die Mitglieder im Verhältnis^ zu ihrer Einlage gleich-berechtigt.

Der diplomatische Verkehr der Kompagnie erfolgt im NamenÖsterreichs und Brandenburgs.

Hält Österreich seine offene Thcilnahme Anfangs nicht für angezeigt,

" Abgedruckt Th. II, Nr. 22.

" Der Jnstrnktionsentwurf ist überschriebeu: „Oonäitiouss sntwtautirüss, 8ut>gnibns 8oÜ8 8srsiÜ88iwu8 Llsotor LrauäeubnrAieus paratns est aä uovam Iraueeompaguiam." Die im Text erwähnten Artikel lauten wie folgt:

(18.) Hnoä Iraso eompaguia eoussrvabit fura 6<resarsa Kai», gnas a maritimiseivitatidus Impsrii lasänntnr, st in turne liusm eoustitusuäns sit sämiratisMusrslis Impsrii ao spsvialitsr Domni Lustriaeas proprousuäns 8sr»visLleetor, vni aä 1ä omueiu 8uam iutsrpositiousm eouooäat.

(19.) ?ro prassiäsutidns, gni sx parto utrinsgns I1omu8 eompaAiriam ckiriAaut,propouvntur itli oatlrolioas Nafsstati, gui fam vassarsas sunt propositi.

(20.) Ilt tam eapitals guam egusstris oräo 8axouias in snbsiäium Inrearnm,Impsrii st eompaAmas psrpstuo aämittsuäns Oomui ^.ustriaens ssorstopropouatur st rseommenästnr.

Angefügt ist folg, Hota

t?1ura viäsri possnut sx aäfuuota iustrnvtious (äsest!) seripts. psr äietnmO. L.ämiralsm pro inlormatious kropousutis.

Hase sab oorrsetious 8srsnissimi Lisotoris.

Brandciiburg-Prcutcns Kolonialpolitik. I. ö