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1 (1889)
Entstehung
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1. Kapitel.

unmittelbar mit der Ostsee in Verbindung zu setzen. Auch gegen solchefeindselige Absichten konnte eine mächtige Kompagnie Schutz gewähren."

Wiederum wie beim ersten Male wird Gijsels an die Spitze desUnternehmens gestellt. Der Kurfürst hatte mit ihm noch während derFriedeusverhandlungen in seinen Lenzen'scheu Angelegenheiten zu thungehabt. Gijsels hatte um theilweisen Erlas; der schuldigen Pachtsumme,sowie um Herabsetzung der Pacht für die Zukunft gebeten. Beides warihm durch Resolution vom 22. Mürz gnädigst bewilligt worden.Vom24. Mürz ist das erste auf das neue Unternehmen bezügliche Schriftstück,ein Empfehlungsschreiben für Gijsels an Kaiser Leopold I. datiert.^Wir dürfen also annehmen, das; in diesen Tagen, in denen der Friede be-reits gesichert war, die ersten Besprechungen mit Gijsels stattgesundcn haben.Da weiteres Aktenmaterial für die in Rede stehende Zeit fehlt, sind wirauf Vermuthuugen angewiesen. Dieselben gehen dahin, daß Gijsels in ge-wohnter Ausführlichkeit dem Kurfürsten seine Vorschläge unterbreitet hat .22

'0 Heyck, a. a. O., S. 145 bringt die Bemühungen des Kurfürsten imMärz 1660, in Amsterdam einige Schiffe zu erwerben, mit dem vorliegenden Kvlonial-plane in Zusammenhang. M. E. mit Unrecht. Der Kurfürst hatte damals wohl nurdie Absicht, im Falle der Krieg fortdauern sollte und cs war immerhin möglich,daß die Friedensverhandlungen zu einem Resultate nicht führten, eine eigene Flottezu haben, da ihn im vorigen Jahre die staatische Flotte feig und verrätherisch imStich gelassen hatte. S. Urk. u. Aktenstücke, Bd. 5, S. 791; Bd. 7, S. 703 ff.; Bd. 8,

5. 420 ff. Wegen Elbings s. ebenda, Bd. 8, S. 732; Bd. 9, S- 13.

2 ° Bericht der Amtskammer an den Kurfürsten, ck. ck. Cöln, 29. März 1660.U. 21. 84. a. Darnach hatte ihm der Kurfürst 1300 Thlr. erlassen und die jähr-liche Pacht auf 400 Thlr. ack vitam ermäßigt. Wegen des letzten Punktes berichtet dieAmtskammer: Wollte der Kurfürst Gijsels das Amt für eine jährliche Erbpacht von400 Thlr. belassen, so möchte mit ihm bedungen werden: a. daß er dem BerkaufSrechteentsage; b. daß er anerkenne, er habe sich eine so geringe Pacht anstatt einer Be-stallung anzurechnen, damit das Amt nicht in den Ruf käme, als könne es nicht mehrabwerfen, und daß er vermöge der Bestallung gehalten sei, der maleinsetwas von seinenhohen Sachen den Lomwsroiis zu gut zu xraostireu; 0 . daß post obitum mit seinenErben aufs neue zu handeln.

Im übrigen sei noch bemerkt, daß die Amtskammer im Sommer 1670 einmalberichtet,daß es mit der Abtragung der jährlichen Ueusiou dann und wann doch fasthart gefallen." Damit dürften Gijsels' Klagen über Feindseligkeiten der Amtskammerund seine Furcht, die Erbpacht zu verlieren, ziemlich aufgeklärt sein, da nach gem.Rechte bekanntlich eine dreijährige Nichtzahlung des Kanons den Grundherrn zur Ent-setzung des Emphhteuta befugt. Vgl. Heyck, a. a. O., S. 175; 184.

2' Abgedruckt unter Th. II, Nr. 17.

22 Dahin möchte ich ein weiteres vom Jahre 1660 datiertesKonsilium oooouo-mioum" zählen, welches sich gleichfalls im Königl. Geh. Staatsarchiv zu Berlin (L. 9.

6. 6. a. 1) vorfindet. In diesem wird empfohlen: a) Stiftung eines aorarii xublioi,Lanoüo's oder Umschlags, indem zugleich auseinandergesetzt wird, wie die Mittel dazu