H 1. Plan einer kurbrandenburgisch-ostindischen Kompagnie. 1647—1652. lg
seiner Verwirklichung. An abrathenden Stimmen hat es in seiner Um-gebung freilich nicht gefehlt. Er betrachtete indes; frommen Herzens diesich ihm darbietende Gelegenheit als eine göttliche, gnädige Schickung,die er nicht ans der Hand lassen wollte, und nicht zuletzt mag ihn, dentief religiösen Fürsten, dazu die von Gijsels angeregte Aussicht bewogenhaben, der evangelischen Kirche durch Ausbreitung des Christenthumsunter den Heiden neue Anhänger in großer Zahl zu gewinnen. Erbeauftragte daher Gijsels mit dem Entwürfe eines Oktrois nach demMuster der holländischen Kompagnie. Damals glaubte der Kurfürst,wie hervorgchoben werden muß, noch zuversichtlich die Odermündung rettenzu können. Ilm so bewunderungswürdiger ist sein Festhalten an demPlane, nachdem er einige Wochen später hatte darein willigen müssen,daß außer Vorpommern auch die Flußmündungen und das zu beidenSeiten liegende Userland den Schweden zufallen sollten. Graf Hertzbergsagt im Hinblick hierauf^: ,,Dies hinderte ihn nicht" auf die obenerwähnten Vorschläge cinzugehen. Unseres Erachtens war es für denschwer geprüften Kurfürsten ein neuer Ansporn. ,,Wir wollen JhroKön. Würde in frenndsöhnl. und dienst!. Vertrauen nicht bergen," so läßter unterm 27 . Juli 1647 dem König von Dänemark melden,^ ,,wiedaß Wir, nachdem Uns das beste und edelste Theil Unser PommerischenLande abgegangen were, Uns verursachet befunden, auf Unser übrigenLänder Aufnchmen desto ernstlicher bedacht zu sein und dieselbe durchalle Mittel und Wege zu erbauen und zu bonsLoiren." Die Vollziehungdes Oktrois fand erst im März ( 1647 ) statt, da der Kurfürst dringenderGeschäfte halber am 8. Januar nach Cleve eilte und von dort erst am11. Mürz nach dem Haag zurückkehrte, um seinen schwer erkranktenSchwiegervater noch einmal zu setzen.^ Gelegentlich dieser zweiten An-wesenheit wurde Gijsels in kurfürstliche Dienste genommen und alsBeamter beeidigt. 2" Ob der Kurfürst ihn schon damals zum Geheimen
^ Der Kurfürst sagt dies ausdrücklich an mehreren Stellen; z. B. in demOktroi vom 10. August 1651 (Nrk. Th. II. Nr. 10); in der Gijsels und Schlezer ertheiltenVollmacht zur Verhandlung mit den dänischen Kommissaren vom 1./11. Oktober 1650.U. LI. 130 (10).
2° In der Graf von Borcke'schen Übersetzung S. 6.
22 S. die Th. II. Nr. 2 abgedruckte Schlezer'sche Instruktion.
22 Prinz Friedrich Heinrich starb am 14. März. Wegen der anderen Zeit-angaben vgl. Ilrk. u. Aktenst., Bd. 4, S. 312 und 544.
22 Diese Angabe stützt sich auf Folgendes: Der Kurfürst forderte am 24. Mai 1649von Gijsels eine Spezifikation seiner bisherigen Unkosten, welche ihm dieser am 2. Juniübersandte (s. u. S. 26). Sie ist von ihm eigenhändig in holländischer Sprache ge-schrieben; der hier interessierende Theil lautet in wortgetreuer Übersetzung:
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