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üblich; er unterschrieb statt dessen nur di« Vesol-dungszettel.
6) Die englische Zunge, aus der im vori-gen Jahrhunderte die englisch-baie rische ent-standen war (welche letztere statt der erloschenenenglischen von dem Kurfürsten von Baicrn durchSchenkung der Güter der Jesuiten errichtet wurde)stand unter dem Tu-kopoliere, oder dem Ge-neral der Cavalcrie, welcher zugleich die Aufsichtüber die großmeisterlichcn Marställe, die Feld- undHauswachtdienste, und die Waffenkammer führte.Diese Würde ging, als im Jahre 1550, da derletzte Turcopolier gestorben war, ein, und siel imJahre 1582 auf das Magisterium zurück, sowieauch die Güter der englischen Zunge demselben ein-verleiht wurden. Das Amt verwaltete von diesemZeitpunkt an der Seneschall.
7) Die dcutscheZunge, welche sonst Deutsch-land, d. i. das Gebiet des h. römischen Kaiserreichs,Böhmen, Mähren, Ostreich, Schlesien, Ungarn,Dacien, Dänemark, Schweden und andere nordi-sche Länder begriff, stand unter dem Groß-Or-dens-Bailli, oder dem Großprior, welcheraußer der Aufsicht über die Festungswerke und demStadtcommando von Jerusalem, das Jnspectoratüber die Inseln Gozzo und Camino und das Ca-stel San Pietro in der Levante, sowie das Präsi-dium in den Zungenversammlungen führte.
8) Endlich die Zunge von Castilien, Leonund Portugal hatte den Großkanzler zumOberhaupts, welcher die Correspondenz und eigent-lichen diplomatischen Geschäfte des Ordens leitete.Dieses Amt wurde erst im Jahre 1462 begründet,als man die spanische Zunge in zwei Hälften theilte.