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2 (1842)
Entstehung
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Cornelius Nepos.

keine Feindschaft eintrat, und er das Band wurde, das diesegroßen Männer verknüpfte.

6. In Hinsicht auf die Staatsverhältnisse nahm er immereine solche Haltung an, daß er zu der Partei der Bestge-sinnten nicht nur gezählt wurde, sondern auch zu ihr gehörte,ohne sich jedoch in die bürgerlichen Stürme hineinznwerfen,überzeugt, daß, Wer sich diesen preis gebe, eben so wenigüber sich gebieten könne, als wer von Mecrcsstürmen umher-gctriebcn werde. Um Ehrenstellen, ungeachtet sie ihm theilsvermöge seiner Verbindungen, theils vermöge seines Standesoffen standen, bewarb er sich nicht, weil sie snach seiner Ansicht)nicht mehr der Sitte der Vorfahren gemäß gesucht, mit Ach-tung der Gesetze - bei der verschwenderischen Bestechung inder Bewerbung nicht mehr erlangt, und bei der Ver-dorbenheit der Sitten des Volks znm Wohle des Staatsnicht mehr ohne Gefahr verwaltet werden konnten. Nie fander sich bei Versteigerungen von Staatseigenthnm ein. Nieließ er sich weder als Unternehmer, noch als Bürge, in eineGewinnunternehmung ein*). Nie trat er weder alS Klägerin eigener Angelegenheit, noch als Mitkläger vor Gericht,nie war er Beklagter. Aemter bei Consuln und Prätoren,die ihm mehrmals angeboten wurden, nahm er nur in soweit an, daß er keinen in die Provinz begleitete, mit derEhre sich begnügte und den Geldgewinn verschmähte. Ja

*) Die hier gemeinten Unternehmungen und Versteigerungenhatten entweder Güter der Ausgewanderten oder Staats-einkünfte zum Gegenstand. Beides konnte ihm Haß oderNeid zuziehen, wenn er cintrat.