Ein Mitglied dieser Congregation, der Abbö Vuil leine not,von Arinthod, nachmaliger Pfarrer zu Saint-Pierre zu Besau-en, begründete eine andere Genossenschaft von Missionspriestcrn inder Franche-Comtö. Er hatte auch mir in dieser Absicht seinePfarrei angenommen. Daher gewann er für seine Zwecke Cano-»niker, Pfarrer und sofort auch Scminarsdirektoren, und ließ sich umdas Jahr 1680 in den Gebäuden der Priorei Bcauprö, in derNähe von Bcsanyon mit Gutheißung des Erzbischofes AntonPeter von Grammont nieder. Dieser Missionäre waren cö gewöhn-lich zwölf; nur den Erzbischof erkannten sie als ihren Superior an,der ihre Regel entworfen hatte und dieselbe im Nothsall modificirenkonnte. Sie legten keine Gelübde ab und standen mit den Jose-phisten von Lyon in keiner Verbindung. Die Sphäre ihrer Tätig-keit beschränkte sich auf die Diöccse Bcsanyon, deren Städte undDorfschaften sie besuchten, je nachdem sie die Weisung von Einemaus ihrer Mitte erhalten hatten, welcher unter dem Titel Direktorüber die Beobachtung der Regel wachte. Diese Gesellschaft vonMissionären, die vor mehreren Jahren wieder hergestellt wurde,hat ein Haus und eine Kirche zu Ecolc, unweit von Besanyon,erbaut.
Im Jahre 1721 stiftete Laurentius Dominikus Beriet(1671—1739), ein Priester aus der Diöcese Avignon, hierunterder Benennung Missionäre von Sainte-Garde ein Seminarund einen Verein von Geistlichen, welche im Comitat predigten,Netraiten hielten, und die Pfarrer in ihren amtlichen Funktionenunterstützten.
Endlich stiftete Grignion de Montfort (1637—1716), vondem wir bei den Töchtern der Weisheit' ausführlicher sprechenwerden, im Jahre 1714 in der Ncndöe eine Congregation vonMissionären. Grignion selbst war ein Zögling des Seminars vonSaint-Sulpice und hatte sich sofort in der Gemeinschaft von Saint-Cloment, von der wir weiter oben sprachen, im Missionsgeschäfteversucht. Gleichwohl sollte Grignion's Anstalt nur der Keim zueiner größern scyn. Ren6 Mulot nämlich, sein Nachfolger, voll-endete das Werk, und nannte es Congregation des heiligen
' I» der Geschichte der Frauenemigregatiemen, Kap. 22.