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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
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Gott gestraft werden, die von Gott nicht gestraftwerden könnten, wenn die Freyheit auch zum Bö-se h a n d c l n gegeben worden wäre;ö) Daß ste, die Frcyheit, eine nothwcndige Bedingungzur Offenbarung der göttlichen Gerechtigkeit in Hin-sicht auf Belohnungen und Strafen sei), indem nurin ihr der Grund des Verdienstes, wie derSchuld, eines jeden Menschen liegen könne.

Allein die Gerechtigkeit, so wie jede andere Tugend ;ist auch etwas' Gutes, kann aber in keinem Falle, wiedie Willkühr, zum Bösen mißbraucht werde». . ES mußdemnach mit der Wahlfreyheit des Willens, oder mit derfrcycn Willkühr, doch noch eine andere Bcwandniß haben;und, um cinzusehen, daß sie von Gott nothwcndig, undnur zum GuteSthun gegeben worden sey, müssen wirvorerst eine Erkcnntniß vom Dascyn und Wesen GottcSselbst haben; eine Erkcnntniß, der zwar ein gründlicherund somit vernünftiger Glauben nothwcndig voranSgeht;in die aber der wahre Glauben eben so nothwcndig sicherheben soll, zumal das ewige Leben in der Erkcnnt-niß des allein wahren Gottes, und dessen, den er ge-sendet hat, nicht blos im Glauben an ihn, bestehet.Wir haben demnach zu zeigen und zu erweisen:t. Daß Gott ist;

2. Daß er Urheber alles Guten ist;

3. Daß der sreye Wille des Mensche»

ein Gut ist.

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