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2 (1859)
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gen forderten. Es solle jedoch stets seine Sorge sein, daß einerSeits aller Orten die Würde und Hoheit des heil. Reichs unddessen innere Einigkeit stets aufrecht erhalten werde, und andererSeits niemand in- oder außerhalb des Reichs mit seiner Bewilli-gung und Zuthun irgend welches Unrecht geschehe').

Der König aber war damit in seinen Besorgnissen noch nichtberuhigt. Er sah es als eine Kränkung seiner königlichen Würdean, daß man ihm znmuthe, sich der ihm überkommenen Lande undLeute bei erster guter Gelegenheit wieder entfremdet zu sehen. Er-trug daher seinem Gesandten in RegenSbürg auf, die Angelegenheitzur Sache der evangelischen Reichsstände' zu machen und dahin zuwirken, daß diese sich mit ihm vereinigten, um seine Forderungdurchzuführen 2). Dagegen aber reichte jetzt der Gesandte des Deutsch-meisters ein Pro-Memoria ein, worin er erklärte: Der Hochmeister-Habe „mit nicht geringer Gemüths-Bestürzung vernehmen müssen,"welche gewaltige Anstrengungen das Kurhaus Brandenburg bisher-gemacht habe, um den schon seit fünfzig Jahren in die Wahlcapi-tulation aufgenommenen zehnten Artikel daraus wieder entfernenoder so verdunkeln zu lassen, daß er völlig wie vernichtet und wir-kungslos gemacht werde. Am meisten aber müsse befremden, daßman sich nicht gescheut habe, die Angelegenheit der Gesammtheitder Augsburger Confessionsverwandten vorzutragen und sie somitgleichsam zu einer Religionssache zu machen, um „durch dieses Mittelmit vereinten Kräften durchzudrücken, was man einseitig sich nichtzu behaupten getraut." Mit der Religion habe die Sache durchausnichts zu thun und der Hochmeister könne nicht umgehen, als „sol-chem Unfug sich nur mit wenigem entgegenzusetzen, was solcher-gestalt aus den Reichs-Deliberationen für ein confuses Chaos wer-den könnte und müßte, wenn solcherlei Dinge, welche mit demReligionswesen nicht die geringste Connexion haben, nichtsdesto-weniger an die Gesammtheit der Protestanten gezogen würden." DieReichsstände möchten daher wohl bedenken, wohin es im Röm. Reichführen könne, wenn man in solcher Weise, „ja sogar mit unter-

') Schreiben des Kaisers an den König von Preußen, dat. Wien 27. Oe-tober 1713. Teutsche Reichs-Canzlei VlI. 889. Faber a. a. O. S. 169 (woaber unrichtig das I. 1714 angegeben ist). Der Kaiser fertigte dieses Schrei-ben in Abschrift auch dem Fürsten von Löwenstein zu, um sich darnach zu richtenund die Einreichung des Reichs-Gutachtens möglichst zu fördern. Faber 166.

°) Antrag des Brandenb. Gesandten vom 4. Mai 1714. Faber 172.