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amte ging zugleich auch die bischlösliche Würde zu Worms auf ihnüber ').
Zu einer sehr unerfreulichen Berathung im Kapitel gaben hier-auf die hinterlassenen Schulden des verstorbenen DeutschmeistersAnlaß. Sie waren bedeutend. Da man indeß in seinem Nachlaß ^auch viele kostbare Juwelen und andere Pretiosen, die er dem Or-den zum Andenken hatte hinterlassen wollen, vorgefunden, so wardbeschlossen, sie zur Tilgung der Schulden des Verstorbenen demneuen Deutschmeister für die Summe von 50,000 Gulden zum Kaufanzubieten, ihm anheimstellend, diesen Kaufpreis etwa in Jahresfristabznzahlen. Um jedoch künftigen Fällen solcher Art vorzubeugen, !faßte das Kapitel zugleich den Beschluß: in Zukunft keine Schuldeneines verstorbenen Deutschmeisters von Seiten des Ordens mehranznerkennen und zu bezahlen, „es sei denn, daß darüber den cano-nischen Rechten und der Kapitulation gemäß, neben dem kapitula-rischen Konsens, auch die übrigen Erfordernisse der Nothwendigkeitund des Nutzens sich ergeben würden." Sei in einem Fall dieZeit zur Einholung des kapitularischen Konsenses nach Umständenzu kurz, so müsse wenigstens sogleich nach contrahirter Schuld sämmt-lichen Kapitnlaren eine Anzeige davon geschehen und ihre Zustim-mung eingeholt werden ^).
Andere Gegenstände der kapitularischen Verhandlungen warenvon minderer Bedeutung, so die Entscheidung eines Streits zwischenden Rathsgebietigern des Preußischen Gebiets und denen der BalleiFranken über den Vorrang, die Bestimmung, daß die Ordenspriesterin den Balleten Elsaß, Koblenz, a. d. Etsch und Westphalen nach
Fol. 520—522 im Staats-Archiv zu Stuttgart. Es heißt am Schluß: dieWahl sei geschehen am 12. Juli, (also nicht am 13. Juli, wie Andere angeben)wobei mit Lei Seitsetzung des gewöhnlichen Sorntinii per quasi iuspiratiouomSpiritus sauoti der Pfalzgraf uuaniiui voto ot vooo erwählt und proclamirt,und unter Läuten der Glocken, Trompeten- und Heerpankenschall und Lösungder Stücke in die Schloßkirche geführt und daselbst wie gewöhnlich investirtwurde mit Krenz, Ring, goldenem Schlüssel und Siegel von den Landkomthurenvon Elsaß und Franken.
') Nooz-sr Oiroiuastilroir 61>ronol. kiiornrolriao Liormrru. 124. HäusserGeschichte der Rhein-Pfalz II. 785.
0 Kapitel-Schluß zu Mergentheim von 1694 im Fol. 523 im Staats-Archiv zu Stuttgart.