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Orden vom Goldenen Vliess
Entstehung
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Brabant, Limburg, Luxemburg, und Graf zu Flandern, Artois, Palatiuus zu Burgund und Harmonien,Holland, Seeland, Feretti, Haag, Namur u. s. w., Fürst von Schwaben, Marscliall des heiligen Reichs,Herr zu Friesland, Salins und Mecheln, Beherrscher von Asien und Afrika, des goldenen YliessordensOberster, weil er sah, dass ihm zugleich mit Erlangung der meisten Königreiche auch die grössere lieschützung berühmter Männer zugekommen war, von denen die meisten dieses Ordens nicht unwürdigseien, hat die Zahl der Genossen dieses Ordens vermehren zu müssen geglaubt, mit Beistimmung ins-besondere nicht allein der Brüder, sondern auf Erinnern schon seines Grossvaters Maximilian I., desunüberwindlichen Kaisers, welcher selbst, durch die Ehe mit Maria, einzigen Tochter Carls von Burgund,und durch Erbschaft Oberster dieses Ordens geworden war. Aber weil das erste Caphel der Statuten,worin die Zahl dreissig, ausser dem Obersten, vorgeschrieben war, der Stifter des Ordens, Philipp derGute, unveränderlich zu sein gewollt hatte, so vermehrte er, nur mit vorher erlangter Erlaubniss desPapstes, Leo X., dieselben durch Zufügung der Zahl zwanzig (was in einem apostolischen Schreiben,im Monat December des Jahres 1516 ausgestellt, bestätigt wird; in demselben Schreiben beehrt derHeilige Stuhl überdiess den Obersten, die Ritter und Beamten dieses Ordens und deren Nachfolger mit denhöchsten Wohlthaten und Gnaden); und zwar in der Versammlung, welche zu Brüssel im Jahre 1516gehalten worden ist, so dass jetzt die Gesammtzahl der Brüder dieses Ordens, zugleich mit dem Oberstenselbst, 51 Köpfe ausmacht.

Cap. 8.

Auch das dritte Capitel der Statuten veränderte derselbe König Carl. Denn es schien ihmbeschwerlich und unangenehm, sowohl die Kette selbst das ganze Jahr hindurch beständig zu tragen,als auch sogleich eine Strafe von vier Ducaten zu Abhaltung einer Messe, und eben so viele zu einemAlmosen zu bezahlen. Daher er in den vorerwähnten Versammlungen zu Brüssel, nachdem er die Sachemit den Genossen in Berathung gezogen, und dieselben beigestimmt hatten, diese Bestimmung so milderte,dass er, ausser bestimmten Tagen und Zeiten, hinreichend zu sein festsetzte, nur das goldene Zeichen desSclmfvliesses, an die Figuren des Feuereisens und des feuersprühenden Kiesels gehängt, öffentlich undbloss, obne Kette zu tragen; nämlich nur an einem seidenen Bande oder dergleichen hängend. Die Tageaber, an denen die Kette bloss zu tragen nötliig wäre, sind nach seinem Willen diese: Weihnachten,Ostern, Pfingsten und die heiligen Tage, welche diesen Festen unmittelbar folgen; eben so alle Tage,welche geheiligt sind der göttlichen Jungfrau Mutter; der, welcher der Beschneidung des Herrn, demSacramente des ehrwürdigen Liebesmahles; der, welcher allen Heiligen, dem göttlichen Johannis demTäufer und allen Aposteln; auch der, welcher deu drei weisen Königen, und vorzüglich der, welcherdem seligen Apostel Andreas, als dem göttlichen Patrone und Beschützer Burgunds, geheiligt ist.Ausserdem so oft das Todtenfest eines Obersten oder Bruders dieses Ordens gefeiert wird, und so oft beidem Obersten selbst entweder Beratlmngen oder Zusammenkünfte Statt finden, wo über Angelegenheiten,die diesen Orden berühren, verhandelt wird. Auf gleiche Weise, wenn der Oberste ausländische Ge-sandte entweder empfängt oder entlässt; und überhaupt, so oft bei dem Obersten öffentliche Versamm-lungen der Königreiche und Herrschaften des Obersten selbst, und der Staaten und deren Stände gehal-ten werden. Wenn aber Einer zu dieser Zeit nicht die Kette selbst, oder zu einer andern Zeit nichtdas Zeichen, wie Wir gesagt haben, trüge, den wollte er, so oft dieses Vergehen geschähe, eben sooft mit ZAvei Ducaten zu einer heiligen Messe, und mit eben so viel zu einem Almosen für Arme be-straft haben. Ausgenommen sind jedoch die Könige des Römischen Reiches und Herzöge, die der Herr-schaft des Obersten nicht unterthan sind: so wie diesen das beständige Tragen des Zeichens erlassenzu werden pflegt.

Cap. 9.

Derselbe König Carl zeigte auch in eben dieser Versammlung des Jahres 1516, dass das17. Capitel der Statuten seit langer Zeit sogar nicht beobachtet worden sei (dasselbe gehört nämlich