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zwei ersten Tage der Versammlungen. Am dritten Tage aber, da zu Ehren der göttlichen JungfrauMutter Gottesdienst gehalten wird, wollte er, dass Alle mit weissen Tatar- (Türken-) kleidern, von der Artgewebter Seide, welche man gewöhnlich Damast nennt, bekleidet sein, aber scharlachener Kopfbedeckun-gen, mit lierabhängender gleicher Binde, sich bedienen sollten. Und diese Mäntel der Ritter-Brüder nunliess er von dem Gehle und auf Kosten des Obersten anfertigen, und von dem Schatzmeister des Ordensselbst zum Gebrauch bei den Versammlungen aufbewahren. Die Tunikas aber oder Unterkleider, sowohldie purpurnen als weissen, und ebenso die Trauerkleider, wollte er, solle ein jeder Bruder sich selbstauschaffen und bei sich bewahren. Aber den vier Beamten, damit ein Jeder zum Dienst und Schutz desOrdens angenommen werde, befahl und verordnete er, sollten diese alle auf Kosten des Obersten einmalgegeben werden, und dieselben müssten die Beamten bei sich selbst bewahren.
Cap. 4.
Der durchlauchtigste und mächtigste Fürst Philipp, von Gottes Gnaden Fürst und nachherKönig von Kastilien, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgund, Brabant, Limburg, Luxemburgund Geldern, Graf zu Flandern, Artois u. s. w., Oberster des Ordens des goldenen Vliesses, Maximilian I.,des Unüberwindlichen, Sohn, Enkel der Maria, einzigen Tochter Carls, Herzog von Burgund, hatim Jahre 1500, als er zu Brüssel in Brabant Versammlung gehalten, mit allgemeiner Einstimmung derBrüder, jene vierzig Ducaten, die jeder in diesen Orden aufgenommene Offizier an den Schatzmeister zuzahlen pflegte, Allen für die Zukunft erlassen, und auf diese Weise das 62. Capitel der Statuten auf-gehoben.
Cap. 5.
Ebenso hat König Philipp, als er bei derselben Versammlung bemerkte, dass der 45. Artikelder Statuten vorschreibe, dass über das Leben und die Sitten Derjenigen verhandelt werde, deren Namenvor der Wahl, und tun dieselbe selbst vorzubereiten, ausgehängt wären, indem er es für unwürdig undunschicklich halte, eines Abwesenden Ruf in Streit zu ziehen ohne alle Notliweudigkeit, diesen Artikelselbst verändern zu müssen geglaubt; und daher zur Ehre und guten Meinung aller berühmten Männerden Beschluss verboten, fernerhin über Jemandes Leben zu inquirireu, ausser wenn er schon erwähltsei. Nach wirklich geschehener Wahl aber, bevor dieselbe ganz gebilligt ist von dem Obersten undveröffentlicht, glaubte er, müsse verhandelt werden durch die Stimmen der einzelnen anwesenden Brüder,ob an dem Erwählten etwas der Ritterwürde Unwürdiges sei, weshalb er zum Bunde dieses Ordensnicht einberufen werden dürfe.
Cap. 6.
Derselbe König bestimmte auch in derselben Versammlung, dass die Vornehmen dieses Ordens,sobald als sie den Tod eines Bruders erfahren, fünfzehn heilige Messen in jedem beliebigen Tempel hal-ten lassen dürfen; auch fünfzehn Ducaten selbst an Arme verabreichen könnten, welchen sie wollten,damit sie nämlich deshalb das Geld nicht so oft an den Schatzmeister (was beschwerlich und mühsamSellien) schicken müssten, wie zu Anfänge des 63. Capitels verordnet war. Und damit hierin nichteinmal aus Unkunde gefehlt werde, wollte er, dass, so oft ein Bruder sterbe, dies die vier Beamtenden einzelnen Brüdern schriftlich mittheilen sollten.
Cap. 7.
Der durchlauchtigste und mächtigste Fürst Carl, Sohn des Königs Philipp, von Gottes GnadenKönig von Kastilien, Leon, Granada, Aragonien, Navarra, Neapel, Sicilien, Majorca, Sardinien, derInseln, Indien, und des Festlandes im Weltmeere, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgund,