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Orden vom Goldenen Vliess
Entstehung
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Zusätze und Abänderungen in

goldenen

den StatutenVliesses.

des Ordens des

Tlieils von Philipp dem Guten, dem ersten Gründer dieses Ordens, theils von seinen Nach-folgern, den Obersten, nach Massgabe der Zeit und Verschiedenheit der Dinge, und nach Beschluss undMeinung der Brüder-Genossen.

Cap. 1.

Herzog Philipp der Gute, Stifter und Urheber dieses Ordens, hat in der Versammlung, die erzu Haag in Holland gehalten, im Monat Mai, dem Jahre des Herrn 1456, zu dem 43. Capitel der Sta-tuten, nach Beschluss der Brüder, den Zusatz gemacht und bestimmt, dass, so oft zur Zeit der Bera-thungen selbst die gewisse Nachricht von dem Tode irgend eines der Brüder eingegangen sei, sogleichin diesen Versammlungen selbst ein Anderer gewählt werde.

Cap. 2.

Der durchlauchtigste und mächtigste Fürst Carl, Herzog von Burgund, mit dem Zunamen derGerechte, einziger Sohn und Erbe Philipp des Guten, des Stifters dieses Ordens, und nach diesem derOberste des Ordens, hat, mit Uebereinstiinmung der Brüder, das 22. Capitel der Statuten abgeändert, undgewollt, dass ihm, und nachgehends den andern Obersten dieses Ordens frei stehe, zu jeder beliebigenZwischenzeit, wie auch zu jeder Jahreszeit Versammlungen zu halten. Was von ihm sowohl, als vonseinen Nachkommen beachtet worden ist.

Cap. 3.

Derselbe Herzog Carl hat in der Versammlung, welche er im Jahre 1473 in der hannonischenStadt Valenciennes feierte, um die Würde dieses Ordens mit einer gewissen Pracht und Glanz zu um-geben und berühmter zu machen, diejenigen Capitel der Statuten abgeändert, welche von den Mäntelnund der Kleidung handeln, nämlich 25, 26, 27, 28. Denn er wollte, dass die purpurfarbigen Mäntelselbst und Kopfbedeckungen, welche zu jener Zeit aus Wolle und mit Pelz gefüttert waren, nachmalsganz von scharlachrother Seide und von weisser Seide zweifach zusammengelegt würden, mit einemähnlichen Besätze, wie vorher, zwar umgeben; auch wollte er, sollten die Tuuicae oder Unterkleiderauf gleiche Weise ganz aus scharlachrother Seide bestehen. Und er befahl, dass auch die vier Beamtendes Ordens sich derselben bedienen möchten, nicht weniger, als die Brüder-Ritter selbst; nur verbot er,dass die Mäntel Jener einen gestickten Besatz haben sollten. Und zwar bestimmte er dies über die

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