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brüderlichen Verbindung (von Uns) an- und aufgenommeu zu werden.“ Darnach wird Jener sich erhebenund ehrerbietig seinen zusammengerollten Zettel in die goldene oder silberne Schale, welche zu diesemZwecke vor den Füssen des Obersten oder dessen Stellvertreters hingestellt ist, niederlegen; auf diesem(Zettel) aber stehe der Name dessen geschrieben, den er durch seine Stimme zu wählen für sich be-schlossen hat. Und auf ähnliche Weise werden nachgehends die Uebrigen bis zum Letzten thun. Unddann erst wird auch der Oberste selbst nicht nur sein eignes Täfelchen, sondern auch die andern, die erversiegelt von Abwesenden erhalten hat, in dieselbe Schale niederlegen.
Cap. 49.
Sodann wird der Kanzler alle diese Täfelchen und Zettel öffnen und, wie ein jeder zuerst indie Hände kommt, die darauf geschriebenen Namen mit lauter Stimme verlesen; und diese wird derSecretair jeden besonders vernehmen und aufschreiben, damit nach baldiger Vergleichung derselben be-kannt werden kann, auf wen mehre Stimmen gefallen sein werden. Denn gleich nachdem diese Aus-zählung geschehen sein, und der Kanzler bekannt gemacht haben wird, mit wie viel Stimmen ein Jederbeehrt ist: so wird der Oberste, in seiner Rede die Einheit der Stimmen dieser Art wiederholend undden Namen dessen nennend, für welchen Mehre übereinstimmen, sagen: „Diesem ist die Einheitmehrer Stimmen zu Tlieil geworden, und ist er daher auch schon als erwählt angenommen und gleich-sam zu unserm Bruder und Genossen unsers Ordens und Verbindung erwählet.“ Sollte etwa einmal dieWahl zweifelhaft werden, weil nämlich gleiche Stimmen Zweien zugefallen wären, dann soll es allererst(Wir wünschen, dass dies in dieser zum Orden gehörigen Angelegenheit keinen Groll hervorbringe),um die schon unternommene Wald zu fördern, dem Obersten frei stehen, ausser seinen zwei Stimmen,von denen schon vorher gesprochen worden, auch eine dritte beizufügen für einen von Beiden, die ge-wählt waren, wenn es ihm so beliebt. Will sich aber Derselbe dieses Vorzugs nicht bedienen, dannwird die Wahl Beider für ungeschehen zu halten sein, und es müssen die erstem Täfelchen zerrissenund neue in die Schale gelegt werden, jedoch so, dass die einmal abgegebenen Täfelchen der Abwesen-den (weil nämlich auf der Stelle neue nicht herbeigeschafft werden können) unverletzt bleiben undderen Kraft und Geltung, w r ie vorher, erhalten werde.
Cap. 50.
Die beendigte Wahl wird zuletzt der Secretair dieses Ordens in eine besondere Schrift (Pro-tocoll) eintragen, mit Beifügung auch des Tages, an welchem dieselbe Statt gefunden habe. Wenn Der,welcher gewählt ist, ziemlich entfernt wohnen sollte, so soll ihm der Oberste mittelst Schreiben, dasdurch den Waffenkönig, der das goldene Vliess genannt wird, oder durch eine andere geeignete Personübersandt w T ird, von der Wahl Nachricht erfheilen, und bitten, dass er dieselbe für gültig halten undseine Berufung und Erwählung in diesen Orden gütig erlauben und freundschaftlich aufnehmen wolle.Auch soll er ihm zugleich mit dem Schreiben ein Exemplar der Statuten dieses Ordens schicken, damitJener dieselben durchlesen und bei sich überlegen und beschlossen könne. Auch wird er ihn ermahnen,dass, wenn er die auf ihn gefallene Wahl annehmen und der Zahl der Brüder dieses Ordens beigeselltwerden zu wollen beschlossen werde, er selbst an dem bewussten Tage, der ihm vorgeschrieben wor-den sei, persönlich vor dem Obersten erscheine, um sowohl den Eid zu leisten, als auch mit der aus-zeichnenden Kette dieses Ordens selbst bekleidet zu werden, und alles dahin Gehörige zu erfüllen: unter-dessen aber werde er seine Gesinnung sowohl mündlich dem Abgeordneten, als auch schriftlich demObersten zu erkennen geben und ankündigen.