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Cap. 45.
Ebenso sollen vor der Wahl selbst sowohl der Oberste, als die Genossen, welche gegenwärtigsind, und für die Abwesenden die Stellvertreter, ihre Zettel (Wahlzettel) offen vorzeigen; wenn nunsehr viele Namen von Rittern und edlen Männern für eines Jeden Auswahl aufgeschrieben sind, sowird der Kanzler Jeden einzeln fragen, ob er Einen aus der ganzen Zahl kenne, dessen Erwählungzum Bruder keineswegs dienlich sei.
Cap. 46.
Wenn nun die Sachen auf diese Weise beendigt sind, und der Oberste und die Brüder nachihrer Ordnung die Plätze wieder eingenommen haben, so wird der Kanzler folgenden Satz sprechen:,-, Dieweil Ihr jetzt, edle Herren, alle aus dem Grunde hierher gekommen seid, um aus der grossen Zahledler Männer irgend Einen an die erledigte Stelle zu setzen, so habt Ihr vorzüglich dafür Sorge zutragen, dass diese ganze Angelegenheit nach Recht und Gewissenhaftigkeit vollzogen werde. Daher istes nothwendig, dass Ihr einzeln diejenigen Worte, die ich abgefasst habe und vorsagen werde, zuvorauf das Heiligste beschwöret, ehe Ihr zu Abgebung Eurer Stimmen herzutretet. Nämlich bei derselbenTreue und bei demselben Eide selbst, wodurch Ihr Euch zuvor diesem Orden verbunden und freiwilligunterwürfig gemacht habt, wird jetzt ein Jeder von Euch in die Hand des Obersten oder dessen Stell-vertreters heilig angeloben, d. h. dass ein Jeder von Euch, was ihn betrifft, recht und gerecht, d. i. un-bestocheu, aufrichtig und ehrlich hei der vorzunehmenden Wahl sich verhalten werde; sodann auch einenRitter, oder irgend einen edlen Mann mit seiner Stimme und Einwilligung bezeichnen und beehren wolle,den ein Jeder nach seinem Urtheile und seiner Meinung für einen solchen und mit allen denjenigen Fähigkeitenbegabten hält, welche von einem Genossen dieses Ordens verlangt werden; und die diesem unserm Ober-sten und dessen Nachkommen, die selbst auch einst Oberste dieses Ordens sein werden, und deren Län-dern, Angelegenheiten und Herrschaften nützlich und angemessen zu sein gehalten werden; und die einJeder nach seiner Meinung für solche hält, die zur Bewahrung der Würde dieses Ordens und seinesBesten, wie überhaupt demselben zur Ehre und auch zum Beistände dienen zu können scheinen. Zuletzt,dass Ihr überhaupt nichts in dieser Angelegenheit, weder der ansehnlichem Blutsverwandtschaft, nochder Liebe, noch dem Wohlwollen, noch der Gunst, noch dem Privat vortheile, noch der Gnade, nochendlich irgend einer Zuneigung den Vorzug gestatten werdet, damit Ihr frei und nach Verdienst denEinen aus diesen Allen, die Ihr als solche kennen gelernt habt, nennt und erwählt, von dem Ihr glaubt,dass er die Uebrigen an allen schon genannten Fähigkeiten übertreffe, und er allein von Allen der Wür-digste und vorzüglich geeignet sei, in diesen allerehrenvollsten Orden und innigste Verbindung aufge-nonunen zu werden.“
Cap. 47.
Bald darauf wird Derjenige, welcher zunächst dem Obersten sitzt, sich erheben und zu ihmselbst mit bescheidener Ehrenbezeigung vortreten und bekennen, dass er die Worte, welche der Kanzlereben vorgesagt habe, gern beschwöre; und wenn dieser auf seinen Sitz sich zurück begeben hat,wird Der, welcher der Folgende in dieser Ordnung sein wird, und ebenso nachmals die Andern, einJeder nach seiner Reihe, bekennen, dass sie gern durch diesen Eid sich verbindlich machen.
Cap. 48.
Darauf wird der Oberste wiederum den genannten Genossen des erstell Sitzes mit folgendenWorten anreden: „Bei der Feierlichkeit des Eides, den Du eben geleistet hast, und Deiner Treue, die
Du mir schuldig bist, ermahne und beschwöre ich Dich, dass Du sagst, wer jener einzige Ritter sei,der Dir unter Allen, die Du kennst, am würdigsten zu sein scheint, in die Gemeinschaft dieser unserer