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Cap. 51.
Wenn aber Derjenige, welcher gewählt worden ist, grosse Herrschaft lind Macht besitzen, undnachmals von wichtigen Angelegenheiten und Geschäften beladen sein, oder weit entfernt wohnen, oderins Ausland reisen sollte, so dass er bei der nächsten Versammlung vor dem Obersten zu erscheinenwahrscheinlich nicht im Stande sei: so wird der Oberste (wenn es ihm so belieben sollte) demjenigenselbst, den er mit Briefen an ihn schicken wird, auch die Kette anvertrauen können, um dieselbe ihmzu überbringen. Mit dieser wird Jener den gewählten Ritter erst dann umgeben, wenn er die auf ihngefallene Wahl und Aufnahme in diesen Orden für gültig anzunehmen, und dafür ihm mit Dank verbun-den zu sein ausgesprochen hat. Diese seine Zusicherung nun, als auch die von ihm angenommene Kettemuss er wiederum schriftlich durch denselben Boten bezeugen und in demselben Schreiben zugleich na-mentlich versprechen, dass er in die nächste Versammlung, wenn es bequem geschehen könne, woferner aber dies nicht könne, gewiss in die folgende kommen werde; oder er werde auch vor dem Ober-sten selbst, sofern ihm dies zuerst erlaubt sei, erscheinen, um nämlich die Gesetze dieses Ordens zubeschwören und überhaupt alles Andere, was zu tliuu ist, zu thun und zu vollbringen.
Cap. 52.
Wenn nun Der, welcher erwählt ist, nach bereits gebilligter Wahl angekommen sein wird, umden Eid zu leisten und die Kette zu empfangen: so soll er, vor das Angesicht des Obersten selbst her-vortretend, folgenden Satz sprechen: „Weil ich denn, bester Fürst, aus Deinem Schreiben ersehen habe,dass ich durch Deine und Deiner Brüder, Genossen dieses ehrenvollsten Ordens, Güte erwählt und auf-genommen bin in diesen Orden und freundschaftliche Verbindung (wodurch ich mich über die Massengeehrt halte), so habe ich auch ehrerbietig sogleich Euer Urtheil über mich erhalten, auch jene Wolil-that mit dem dankbarsten Gemüthe angenommen, und versichere gern jetzt persönlich, Euch den grösstenDank schuldig zu sein. Ich bin deswegen hier, und stelle mich Dir, Fürst, und werde in allen diesenDingen gehorchen, die zu diesem Orden gehören, und was ich für meine Pflicht erkennen werde gernerfüllen.“ Worauf der Oberste selbst in Gegenwart aller Brüder, wie gross deren Anzahl zur Zeit amhöchsten möge gehalten werden können, so antworten wird: „Allerdings, edler Mann, habe Ich unddiese meine Brüder und Genossen, weil Wir gehört haben, dass Dein ausgezeichnetes Lob öffentlich ver-kündet werde, und weil Wir des Vertrauens leben, dass Du darin nicht nur zu beharren, sondern auchdasselbe zu erweitern und zu vermehren streben werdest, nicht nur Deines eignen Ruhms und Empfeh-lung wegen, sondern auch wegen der allgemeinen Würde und Zierde des Ritterstandes, Uns bewogengefühlt, Dich zu wählen und zu ernennen, dass Du Dein ganzes Leben lang (was Gott gebe) ein Bru-der und Genosse dieses Unsers Ordens sein mögest. Jetzt ist noch übrig, dass Du Dich willig durchden nöthigen Eid, den ich vorsagen werde, verpflichtest.
Und zwar erstens, dass Du, so lange Du lebst, oder wenigstens so lange Du diesen Ordenund Freundschaft (be-) hältst, die Hoheit, und Herrschaft, das Recht und die Würde des Obersten undFürsten desselben selbst, so weit Du überhaupt zu tliun vermögen wirst, schützen und erhalten willst.
Cap. 53.
Zweitens, dass Du mit aller Sorgfalt dahin arbeiten wirst, dass dieser Orden seine Würde undseinen Glanz behaupte und behalte; auch allenthalben, so viel Du wirst können, ihn zu vergrössern DirMühe geben, und niemals dulden wirst (so viel Du nämlich verhindern und abwenden kannst), dass erentehrt und erschüttert werde, oder Schaden leide und Verminderung der Ehre und der öffentlichenMeinung.