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Ueber die Gesetze und Verfassung der Maltheser-Ordens Republick : nebst einer Abhandlung über die Unanwendbarkeit der Oesterreichischen Amortizationsgesetze auf die Mitgleider derselben
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selbst schädlich, dieser aber in dem Staatein sehr gefährlicher Mann, weil er da§ Rechtverdreht, die Gesetze untreu anwcndet, umschnöden Lohn Hauß - und Familien-Rechteverwirrt, und Brüder und Verwandte auf gan-ze Generationen zu cntzwcyen fähig ist.

Ich wende mich nun wieder zu der Lcopol-dinischcn Verordnung, und frage jeden Unbe-fangenen, ist dieses wohl der angemessene Toneines.Gesetzgebers, der gegen eine bestehendeOrdnung difpenstren, oder ein Privilegium

„ che Art damit umgeht, durch falsche An-„ Wendung der Rechtsmittel etwas zu bewei-„ scn, ist ein Rcchtsrerdreher, Rabulist, ein„ unwürdiges, strafbares Mitglied der mcnsch-„ liehen Gesellschaft! — So haben wir nun„ den allgemeinen Probierstein des Rechtsgefunden. " —

Gewiß ein merkwürdiger Grundsatz für ei-nen Lehrer derWeltweisheit, der jene Rechts-gelehrsamkeit verabscheuen muß, die zu ei-nem Parasitischen Nebenerwerb-mittel herab-gewürdigt wird! Quintilian in seinen

I. 12. c. y. warnet nicht vergeben-vor dem '— s viro bouo in wLduIsni latrat».remgus coiivorti. —