III.
«2^as Departement , welches die Finanzge-schäfte des Ordens besorgt, heißt Ordens-kamincr, oder Lamers äel commun telm-o.*)
In ihr fließeif die ordentlichen und ausseror-dentlichen Einkünfte des Staats, die jährli-chen Auflagen der Kommenden und Großprio-rate, wie sie von der gesetzgebenden Gewaltbis zu einer neuen Legislatur bestimmt worden,
S. LolZ. ä. L. 0. 6. 11t. V. äet Lominuatletorv.