II.
V^obald der junge Maltheser Ritter in denOrden ausgenommen worden , sich nach Maltabegiebt, um dort seine Pflichten zu erfüllen,so belädt sich die militairische Republick gänz-lich mit der Versorgung und dem Glück ihresZöglings. Er erhält freye Tafel, wo möglich,freyc Wohnung in seiner Nationalherbcrge, be-kommt von der Ordenskammer Sold, so langeer im Dienst ist, nach und nach Pension undam Ende, wie ich schon gesagt habe, rückt ernach der Ordnung seiner Aufnahme und sei-nes Alters in eine Kommende ein.
Seine Kommende benutzt er als Olukrnc-tusrMs, oder Nießbraucher, denn das Ober-cigenthum gehört als National - Fidxikommißder Republick, dessen Mitglied er ist.