Die Zungen werden in Großpriorate, dasist, National-Distrikte, abgetheilr, die unterder Aufsicht ihres Chefs, ihres lZaillis, oderGroßpriors stehen; seine Obliegenheit ist, aufdie Vollziehung der Gesetze zu wachen, seineUntergebenen jährlich zusammen zu berufen,mit ihnen die Geschäfte nach Mehrheit derStimmen abzutzandcln, und in persönlichenoder real Klagen jedem Recht und Gerechtigkeitwiederfahren zu lassen.
Die Großpriorate haben Unterabthrilungcnin Kommenden, unter dem Befehl verdienterRitter oder Ordenspriester, die man Kommen-thurcn, Lommeuilatous, Lounmmäeurs, oderBefehlshaber nennt.
' Die Kommenden bestehen entweder in ein-zelnen Häusern, Gütern und Gerechtsamen,
Bey England ikt Bayern der Turcopolieroder General der Kavallerie.
Bey Tcurschtand der Großballey »der Be-fehlshaber über die Festungswcrker von Mal-ta und Gozo.
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