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8 (1830) O bis Q
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Quarantaine

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bleiben wollen, kommen in das auf der Insel befindliche Lajarcth. Dieses hat 2Hauptabtheilungen: das große Lazareth, und das kleine oder eigentliche Pestlaza-reth. Die Gesunden kommen in das erster?, die wirklich Kranken in das zweite;das Ganze umschließt eine doppelte, 25 Fuß hohe Mauer, um welche beständigWache herumgeht. Das große Lazarett) hat wieder seine besonder» Abtheilungennach den Patenten des Schiffs. Die Besatzung des Ganzen besteht aus dem Laza-rethcapitain, einem Lieutenant, den Garden und Thürhütern. Sobald der Reisendein dem Lazarcthe ist, bekommt er ein eignes Aimmerchen, welches bei Nacht ver-schlossen wird, eine Wache, die ihn weder bei Tage noch bei Nacht verläßt, er darfnicht mehr heraus, sowie überhaupt ohne schriftliche Erlaubniß dcS Capitains Nie-mand weder aus dem Lazacethe noch in dasselbe darf. Nur diejenigen Reisenden,deren Schiff Patente nette hatte, dürfen am Tage in den freien Platz ihrer Ab-lheilung oder auf eine mit einem Gitter umschlossene Galerie sich begeben. Sobaldbei einem der Reisenden oder bei der auf dem Schiffe gebliebenen Mannschaft sichSpuren eines Fiebers zeigen, wird er sogleich in das eigentliche Pestlazareth gebracht.Ein Arzt, der aber durch ein Gitter von ihm getrennt bleibt, untersucht ihn. Wirddie Krankheit als Pest erkannt oder nur verdächtig gefunden, so kommt selbst dieWache nicht mehr zu ihm; Arzneien, Speisen und Getränke werden ihm mittelsteiner langen Stange zugereicht; er kann beichten und sein Testament machen, alleinder Notar und der Geistliche müssen gleichfalls durch das Gitter von ihm getrenntbleiben. Stirbt er, so wird er mit eisernen Haken auf einen kleinen Rollwagen ge-bracht und zur Gruft gefahren, welche sehr tief ist und mit Kalk verschüttet wird,auch in 30 I. nicht wieder geöffnet werden darf. Alles in der Zelle Vorhandenewird verbrannt, die Wände werden abgekratzt und frisch geweißt, Boden und Fen-ster mit Essig abgewaschen ic. Geneset er, so wird er doch nicht eher für gesunderklärt, bis alle Beulen (wenn er wirklich die Pesikrankheit hatte) völlig vernarbtsind. Nach jeder Krankheit, selbst wenn cs nicht die Pest war, sängt die Quaran-lainezeit für das ganze Schiff von Neuem an, und zwar um 10 Tage verlängert.Nach Verlauf der Quarantaine wird endlich der Reisende nochmals 45 Mi-nuten lang ducchräucherk und dann von dem Eapitain freigelassen. DasSchiffunddie Waaren bleiben jedoch 10 Tage länger in der Quarantaine. Die Waaren wer-den gleich anfangs in die nach den Patenten bestimmten Abtheilungen des Lazarethsgebracht, dem Durchstrcichcn der Luft ausgesetzt, oft gewendet rc. Nach vollende-ter Quarantainezeit werden sie wieder auf das Schiff zurückgeschafft, nachdem die-ses nochmals genau untersucht und durchräuchert worden ist, und dann erst freige-sprochen. Erklärte Pestschiffe mit Patente brüte werden in den meisten andernContumazanstalten gar nicht zugelassen. In der marseillcr Quarantaineanstaltwerden sie zwar zugelassen, allein die Wachtboote, die Garden und alle Maßregelnwerden verdoppelt; die Zeit der Quarantaine wird bei den Reisenden auf 80 Tage,bei den Schiffen und Waaren auf 100 gesetzt, das Schiff wird noch mehr undlängere Zeit gelüstet, die Waaren werden 20 Tage auf dem Schiffe, ebenso langeaus Böten der Lüftung ausgcsetzt und dann erst in das Pestlazareth geschafft. ZederVerdächtige oder Kranke von der Mannschaft kommt sogleich in das Pestlazarethund wird auf das strengste abgesondert. Nach der Genesung muß er von Neuem80 Tage Quarantaine halten, wobei er während der ersten 5060 Tage s. Zellenicht verlassen darf. Sogar s. Wache wird nach dem Tode oder der Genesung desKranken auf80tägige Quarantaine gesetzt, und die des ganzen Schiffs um 80 Tageverlängert. Alle Waaren werden ausgcpackt und der Lüftung ausgcsetzt; die Last-träger, welche damit zu thun haben, müssen gleichfalls eine 80tägige Quarantaineaushallen, ehe sie entlassen werden. Auch darf, sobald ein Pestkranker im Lazarethliegt, kein andrer in der Quarantaine befindlicher Reisender s. Zelle verlassen, ohneRücksicht aus daS Patent seines Schiffes. 0.

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