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Papst
behauptet haben. Die Schenkung Konstantins d. Gr. betraf kein Landesgebiet,sondern nur einzelne Gebäude und Güter in und bei Rom; durch Pipin's Schen-kung (s. Kirchenstaat) erhielt der Papst nur das clominmin utile, d. h. dieNutzung der ihm anvertrauten Ländereien, ward aber dadurch gleich Vasall derfränkischen Könige und dann der deutschen Kaiser, welche die landesherrlichenRechte über das päpstliche Gebiet ohne Widerspruch ausübten und bis in das 12.Jahrh. keine Papstwahl ohne ihre Bestätigung gelten ließen. Erst Jnnocenz lil.setzte cs durch, daß Rom, die Marken und die Mathildischen Erbgüter (s. Ma-thilde) ihm als souverainem Landesherrn 1198 huldigten, womit auch der letzteSchatten kais. Gewalt über Rom und den Papst verschwand. Günstige Gelegen-heiten hatten dem päpstl. Stuhle schon früher mehre Königreiche zinsbar gemacht.England befand sich, seit es christlich war, Polen und Ungarn seit dem 11. Jahrh.,die Bulgare! und Acagonien seit dem Anfänge des 13. Jahrh., das Königreich bei-der Sicilien, besten normannische Könige schon Lehnsträger des Papstes wurden,seit 1265, wo Clemens IV. cs aus Haß gegen die Hohenstaufen dem Hause Anjougab, in dieser Abhängigkeit; ja der Orient würde noch unter die römische Herr-schaft gekommen sein, wenn der Erfolg der Kreuzzüge, die ohnehin im Abendlandemanche den Päpsten voctheilhaste Unordnung des bürgerlichen Wesens und Privat-cigcnthums veranlaßt hatten, weniger vorübergehend gewesen wäre. Jnnoecnz lII.durfte Könige, z. B. Johann von England, ab-und einsetzen und alle Welt mitseinen Bannstrahlen bedrohen; Kaiser Otto IV. nannte sich von GotteS und desPapstes Gnaden; die Könige hießen des Papstes Söhne, und die Furcht vor denschrecklichen Folgen des Jntcrdicts, das er als Statthalter Christi über ungehorsameFürsten und ihre Reiche aussprach, die Empörungslust der Barone, die schlecht-geordnete Verfassung der Staaten und die großen Mängel der Gesetzgebung unter-warfen die Regenten jener Jahrhunderte von selbst der Vormundschaft eines Herrn,besten Hof die Wiege der neuen Staatsklugheit, besten Macht und Ansehen durchdie Waffen des Geistes, unter dem Schütz der öffentlichen Meinung und des Aber-glaubens unwiderstehlich war. Nicht mit Unrecht wurde daher das Papstthum seitjener Zeit eine Universalmonarchie genannt, und die Cardinäle als Räthe, die Le-gaten in den verschiedenen Reichen der Christenheit als Mcekönige, die Erzbischöfeund Bischöfe als Präfeeten und Unterpräfecten, die Pfarrer als Polizei- und Rent-beamtc, und die geistlichen Orden als das stehende Heer des römischen Oberhirtenbetrachtet, besten Wink über mehr als 300,000 in diesen Abstufungen unter dieVölker vertheiltcr, völlig in sein Interesse verwickelter, unbedingt gehorsamer unddurch alle Mittel der Religion und des Fanatismus mächtiger Diener gebot. Inder That war auch dieses Priesterregimcnt zur Gewöhnung roher Fürsten und Völ-ker an Gesetzlichkeit und christliche Sitten wohlthätig genug, um in einer Zeit, woRechte erst entstanden, der Rechtsgründe entbehren zu können. Nur die Monar-chie , die sich durch den allmäligcn Erwerb der Länder ihrer Vasallen und Nachbar»zwischen den Pyrenäen und Deutschland unter allen am glücklichsten ausbildete,Frankreich, trat zuerst mit Erfolg gegen den Papst in die Schranken. An Philippdem Schönen fand Bonifaz Vlil. (s. d.), einer der kühnsten und übermüthigstenPäpste, seinen Meister, und seine Nachfolger blieben während der Dauer ihrerResidenz zu Avignon, von 1305 —76, unter franz. Einflüsse. Offenbar litt dieSelbständigkeit der Päpste durch den Umstand, daß sie nun an eine bestimmte po-litische Partei gebunden waren, wenn sie auch die kräftig erworbenen Vorrechteihres Stuhls noch fortwährend in allen Gegenden der abendländischen Christenheitausübten. Doch tiefer sank ihr Ansehen, als 1378 neben dem italienischen PapsteUrban VI. von den franz. Cardinälen ein Graf von Genf u. d. N. Clemens Vli.zum Papste gewählt wurde, und jeder nicht nur seinen eignen Einfluß auf die seinerPartei ergebenen Nationen, nämlich der italienische über Italien, Deutschland, Eng-