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100jährige Verwilderung und Entweihung des heil. Stuhls, welche unter demEinflüsse der gräflich toscanischcn Familie zu Rom 904 mit Sergius Hl. begann,und durch ruchlose, wollüstige Günstlinge und Verwandte der berüchtigten Mark-gräsinncn Theodora und Marozia, wie Johann XIl. , der 956 als ein Jünglingvon 18 Jahren, und Benedict IX., der 1033 gar als ein 12jähr. Knabe zur päpstl.Würde gelangte, fortgepflanzt ward, ja selbst das Ärgerniß, daß 1045 drei für Geldgemachte Päpste zugleich in Rom hausten, dem röm. Einflüsse keinen wesentlichenEintrag thun. Die Wildheit des Zeitalters bedeckte diese Schändlichkeitn, aus derenDunkel die Regierung Sylvesters II. (s. d), 999—1003, des von der Welt alsZauberer angestaunten größten Gelehrten seiner Zeit, ehrwürdig hecvorleuchtete;die mit dem Verfalle der karolingischen Dynastie in Frankreich und Deutschlandeinreißende Verwirrung gab dem Ehrgeize der Päpste immer größer» Spielraum;ja auch seine während jener Zerrüttungen und Parteiungen Roms schwer verletzteWürde und Unabhängigkeit von dem römischen Adel und Volke erhielt der heil.Stuhl durch die Eonstirution wieder, mit welcher Nicolaus II. 1059 die Papstwahl(f Eonclavc) in die Hände der Cardinäle legte und aller Einmischung der Laienentzog. Von jetzt an sah man eine Reihe echter Kirchenregenten von grokem Sinneund heiligem Wandel auf viescm damals ersten Throne der Christenheit: Gre-goren. (s. d,), der an Geist und Kraft alle übertraf und den Plan der Welt-herrschaft mit bewundernswürdiger Folgerichtigkeit durchzufuhren begann; Ur-ban II. , der durch den Gegenpapst Clemens III. mehre Male aus Rom vertrieben,dennoch (1088—99 mit vielseitigem Einflüsse und seltenem Nachdrucke regierte;Alexander III., der während seiner Regierung (1160 — 81)zwci Gegenpäpsteüberlebte und den dritten niederwarf, die Königin von England und Schottlandzum unbedingten Gehorsam in kirchl. Sachen brachte, sich vom Kaiser Friedrich I.die Steigbügel halten ließ und die Verfassung der Papsiwahl festbestimmte; undJnnocenz 111., dessen Regierung (1198—1216) das Papstthum auf den höchstenGipfel der Macht und Würde brachte. Was die Päpste früherer Jahrh. nur ineinzelnen Fallen versucht hatten, machten diese großen, ihren Zeitgenossen überle-genen Männer durch dreistes Umsichgreifen und beharrliches Fortschrciten in EinemGeiste zur Regel. Sie knüpften die Geistlichkeit des westlichen und Mittlern Eu-ropa durch die Einführung einer neuen Eidesformel(s. Glaubenseid), durchdie Nöthigung zum Cölibatund durch die Investitur (fd), welche den Lehns-verband der Bischöfe mit ihren Fürsten trennen sollte und unter Jnnocenz III. inwillkürliche Verfügung über kirchliche Würden und Pfründen auSartete, gleichVasallen und eignen Beamten mit unauflöslichen Banden an ihren Stuhl; siebrachten mittelst ihrer Legaten und Nuntien (s. d.) das bischöfliche Rechtder Entscheidung in kirchlichen und Ehesachen und das ausschließende Heiligspre-chungsrecht in ihre Gewalt, und gaben der päpstl. Würde dadurch das Gewicht dereinzigen Weihebehörde in der Welt, von welcher alle geistliche Gewalt und Amts-befugniß ausgehe. Die gesammte Kirche selbst machten sie sich endlich als einzigeausschreibende Vorsitzer der Concilien und Nationalsynoden (deren Beschlüsse nurdurch päpstliche Bestätigung gültig werden sollten) und durch die nach und nachimmer kühner hervortcetende Behauptung der Jnsallibilität (Untrüglichkeil) ihrerAussprüche völlig unterthan, und schufen sich durch den klugen Gebrauch derMönchs-, besonders der Bettelorden, eine geistliche Miliz, die, weil diesen Ordendie Inquisition, das Beicht- und Prediglwesen und der öffentliche Unterricht aufSchulen und Universitäten in die Hände fiel, das geschickteste Werkzeug ihrer Po-litik und eine der stärksten Stützen ihrer Macht geworden ist. Das Gelingen dieserFortschritte zur unumschränkten geistlichen Oberherrschaft gab ihnen den Muth,auch nach der weltlichen Souverainetät zu streben. Doch sind die weltlichen Ho-Imtsrechte des Papstes viel spätem Ursprungs, als die römischen Hofschriftsteller